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BGH Urteil zur Auskunftsplicht über normalerweise nicht vorgehaltene Daten

Hier wird ein BGH Urteil besprochen, dass den Unternehmer verpflichtet Informationen zu liefern, die er nicht vorhält.
Der Provider speichert keine IP Adressen, weil er sie für seine Systeme überhaupt nicht benötigt, trotzdem kann er nach diesem Urteil gezwungen werden, seine System so zu gestalten, dass er nach einem Auskunftsersuchen, die gewünschten Daten liefern muss.

Näheres hier:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-Mail-Pr ...

Content-Key: 399839

Url: https://administrator.de/contentid/399839

Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 12:03 Uhr

Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 30.01.2019 um 08:20:32 Uhr
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Der E-Mail-Anbieter hatte für seinen Dienste mit besonderer Datensparsamkeit geworben, weil er via Network Adress Translation (NAT) die IP-Adressen nicht nach außen zeige und sie jeweils nur sitzungsbezogen sowie temporär in einer internen Datenbank zwischenspeichere.

Danke heise, aber

Der Anbieter ist datensparsam, weil er seine IP Adressen hinter einem NAT kaschiert?

Ansonsten ist das Urteil plakativ für die Umstände, mit denen Datenschutzgesetze geschrieben werden. Quasi eine Art Placebo.
Mitglied: 117471
117471 30.01.2019 um 08:44:45 Uhr
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Hallo,

im Zweifelsfall speichert man die IP-Adressen nur zukünftig nach richterlichen Beschluss und informiert den Teilnehmer über die „Sonderbehandlung“.

Oder der Proxy zieht auf die niederländischen Antillen um face-smile

Gruß,
Jörg
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.01.2019 um 08:50:14 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Ansonsten ist das Urteil plakativ für die Umstände, mit denen Datenschutzgesetze geschrieben werden. Quasi eine Art Placebo.

Die werden Juristen ohne Sachverstand und Kompetenz und nicht von Technikern, die Ahnung von der Materie haben geschrieben.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 30.01.2019 aktualisiert um 08:52:52 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @falscher-sperrstatus:

Ansonsten ist das Urteil plakativ für die Umstände, mit denen Datenschutzgesetze geschrieben werden. Quasi eine Art Placebo.

Die werden Juristen ohne Sachverstand und Kompetenz und nicht von Technikern, die Ahnung von der Materie haben geschrieben.

lks

ich bezweifle mittlerweile, dass die nichtmal mehr von Juristen geschrieben werden.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.01.2019 aktualisiert um 09:31:56 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

ich bezweifle mittlerweile, dass die nichtmal mehr von Juristen geschrieben werden.

Formal sind es immer noch Juristen. Nur sind die meistens so schlecht, daß sie weder als Richter noch noch als Staatsanwalt noch als Rechtanwalt Ihr Auskommen hätten und daher in die Politik gehen. Da muß man nämlich nichts weiter können, als bei der richtigen Seilschaft mitzumachen.

Aber das führt jetzt zu arg ins Politisieren.

lks
Mitglied: UweGri
UweGri 30.01.2019 um 23:12:39 Uhr
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Rechtsstaat?? Ich bin, seit ich zwangsweise Wessi (im Osten) wurde, immer davon ausgegangen, dass die DDR in einem deutlich höherem Maße ein Rechtsstaat war. 30 Jahre Erfahrung zeigen mir, ich habe Recht. Siehe NSU Prozess sogar Richter (eines angeblichen Rechtsstaates) bekamen Akteneinsicht nur in geschwärzte Akten. Sind Richter nun frei und unabhängig vom Staat? Nur wenn diese im Sinne des Staates handeln.

Wer anonym kommunizieren möchte / muss sollte das über Techniken tun, die final keine Ermittlung zulassen.

Die CT rät dazu: A öffentliches WLAN B TAILS C Tor D zu kombinieren.
Mitglied: departure69
departure69 02.02.2019 um 16:51:32 Uhr
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Zitat von @UweGri:

Rechtsstaat?? Ich bin, seit ich zwangsweise Wessi (im Osten) wurde, immer davon ausgegangen, dass die DDR in einem deutlich höherem Maße ein Rechtsstaat war. 30 Jahre Erfahrung zeigen mir, ich habe Recht. Siehe NSU Prozess sogar Richter (eines angeblichen Rechtsstaates) bekamen Akteneinsicht nur in geschwärzte Akten. Sind Richter nun frei und unabhängig vom Staat? Nur wenn diese im Sinne des Staates handeln.

Wer anonym kommunizieren möchte / muss sollte das über Techniken tun, die final keine Ermittlung zulassen.

Die CT rät dazu: A öffentliches WLAN B TAILS C Tor D zu kombinieren.


Hhmmm, in Deinem Fall wäre auswandern keine Möglichkeit?
Mitglied: UweGri
UweGri 04.02.2019 um 21:51:31 Uhr
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Nein, noch nicht …

Aber der Fall zeigt klar, es gibt keine Anonymität, wenn diese nicht mit techn. Mitteln gewährleistet wird. Diese Fall kann auch in Richtung Cloud wegweisend sein: Daten in der Cloud sind als offen zu betrachten!