140966
29.08.2019
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Sybwall oder vergleichbare Firewall aus 2016: Verkaufspreis
Danke für die Hilfe, aber leider helfen mir die Informationen noch nicht wirklich weiter.
Es gab schon eine Gerichtsverhandlung mit Rechtsanwalt.
Ich weis auch was ich für die Sybwall und die Software bezahlt habe oder noch für die Leasingrate bezahlen soll.
Ich muss aber jetzt dem Gericht nachweisen, dass es die Fa. Wesyb bzw. seinen Nachfolger Unity Service 48 GmbH nicht mehr gibt bzw. ich mit meinen Ansrüchen nicht an Sie herankommen.
Nur dann habe ich ein Zurückbehaltungsrecht der Leasingraten.
Jetzt brauche ich eine Vergleichspreis für die Sybwall, bzw. eine vergleichbare Hardware aus dem Jahre 2016.
Ich bin der Meinung, dass die Sybwall intern zu teuer an die Leasingfirma verkauft wurde.
Es gab schon eine Gerichtsverhandlung mit Rechtsanwalt.
Ich weis auch was ich für die Sybwall und die Software bezahlt habe oder noch für die Leasingrate bezahlen soll.
Ich muss aber jetzt dem Gericht nachweisen, dass es die Fa. Wesyb bzw. seinen Nachfolger Unity Service 48 GmbH nicht mehr gibt bzw. ich mit meinen Ansrüchen nicht an Sie herankommen.
Nur dann habe ich ein Zurückbehaltungsrecht der Leasingraten.
Jetzt brauche ich eine Vergleichspreis für die Sybwall, bzw. eine vergleichbare Hardware aus dem Jahre 2016.
Ich bin der Meinung, dass die Sybwall intern zu teuer an die Leasingfirma verkauft wurde.
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3 Kommentare
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Zitat von @140966:
Danke für die Hilfe, aber leider helfen mir die Informationen noch nicht wirklich weiter.
Es gab schon eine Gerichtsverhandlung mit Rechtsanwalt.
Danke für die Hilfe, aber leider helfen mir die Informationen noch nicht wirklich weiter.
Es gab schon eine Gerichtsverhandlung mit Rechtsanwalt.
Gegen wen? Leasingfirma oder den Verkäufer der Sybwall oder irgendeiner "Nachfolgeorganisation" von Wesyb?
Ich weis auch was ich für die Sybwall und die Software bezahlt habe oder noch für die Leasingrate bezahlen soll.
Wenigstens etwas.
Ich muss aber jetzt dem Gericht nachweisen, dass es die Fa. Wesyb bzw. seinen Nachfolger Unity Service 48 GmbH nicht mehr gibt bzw. ich mit meinen Ansrüchen nicht an Sie herankommen.
Das sollte doch mit einem Handelsregisterauszug zu prüfen sein. ggf. gegen die (ehemaligen) Geschäftführer klagen.
Nur dann habe ich ein Zurückbehaltungsrecht der Leasingraten.
Ist der Leasinggeber denn irgendwie mit der ehemalugen Wesyb verbandelt oder irgendein 08/15-Leasinggeber, der für Dich nur den Kaufpreis ausgelegt hat? Im letzteren Fall sind die im recht, weil die ja für Dich das Geld ausgelegt haben. Leasinggeber sind in den seltensten Fällen die Leistungserbringer und deswegen sind das meist Dreiecksgeschäfte.
Jetzt brauche ich eine Vergleichspreis für die Sybwall, bzw. eine vergleichbare Hardware aus dem Jahre 2016.
Du hast Doch sicher ein Angebote bekommen, was das Zeug Dich beim direkten Kauf gekostet hätte.
Ich bin der Meinung, dass die Sybwall intern zu teuer an die Leasingfirma verkauft wurde.
Tut aber nichts zur Sache. üblicherweise bekommst Du das Angebot und segnest es ab, bevor die Leasingfirma dann übernimmt. Wie gesagt würde ich überprüfen, ob die Leasingfirma mit der ehemaligen Wesyb verbandelt ist.
lks
Moin,
ein Angebot, das einer meiner Kunden von der Firma Wesyb im September 2017 bekommen hatte.
Das war übrigens als Strukturvertrieb aufgebaut. Bei 6 Empfehlungen mußte man "nur" 1500 fix zahlen und bei 12 Empfehlungen nix fix. Die monatlichen Kosten reduzierten sich entsprechend.
Das war eigentlich das sichere Zeichen, daß dasVverarsche ist.
lks
ein Angebot, das einer meiner Kunden von der Firma Wesyb im September 2017 bekommen hatte.
Das war übrigens als Strukturvertrieb aufgebaut. Bei 6 Empfehlungen mußte man "nur" 1500 fix zahlen und bei 12 Empfehlungen nix fix. Die monatlichen Kosten reduzierten sich entsprechend.
Das war eigentlich das sichere Zeichen, daß dasVverarsche ist.
lks