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Rufnummernportierung am Festnetz wird vom Anbieter nicht unterstützt - Was kann man da machen

Hallo,

ein Kunde von mir hat mehrere Standort.
Die meisten haben DSL/Kabel und sind per Telefon bei NFON (VOIP).

Standort A hat einen sDSL-Anschluss von QSC/Plusnet zusammen mit einer alten Starface-ISDN-Anlage über irgendwelche Wandler von QSC/Plusnet. Es ist ein Anlagenanschluss mit 1000er Block. aber nur 100er Block in Benutzung.

Da die Anlage nun zu klein wird, hat man entschieden keine Lizenzen zu kaufen sondern auch hier zu NFON zu wechseln.

Bei QSC/Plusnet angerufen und den fühesten Kündigungszeitraum erfragt.
30.06.2020.

Das ist doof weil die Anschlüsse fehlen.

Wir haben dann, auf Empfehlung von deren Hotline, eine Anfrage gestellt bezüglich einer vorzeitiger Kündigung.
Dabei haben wir auch angeboten alle Gebühren, als wenn wir den Anschluss regulär gekündigt hätten, zu bezahlen.

So kenne ich das von anderen Anbietern auch.
Man erhält dann 2-3 Tagen ein Anfgebot.

Hier haben wir nach 4 Wochen eine Rückmeldung erhalten
"Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass kein Grund zur vorzeitigen Portierung/Kündigung gegeben ist, daher wird die Portierung/Kündigung zu dem Ihnen bestätigten Termin durchgeführt."

<rhetorik>
Ich dachte immer meine Rufnummer ist meine Rufnummer?
Warum funktioniert das nicht wie bei Domänen?
Dem Anbieter kann es doch egal sein wenn der Vertrag leer ohne Rufnummer läuft.
Wir wollen ja nicht vorzeitig aus dem Vertrag sondern nur die Rufnummer!</rhetorik>

Zurück zur Frage.
Was kann man in so einem Fall machen?

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur?
Das klingt so als ob das mindestens 8 Wochen dauern würde bevor sich das Jemand anschaut.

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 06:03 Uhr

Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 17.10.2019 um 19:47:14 Uhr
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Moin,

nein, eine Rufnummer ist nicht automatisch 'deine' Rufnummer, selbst die Bundesnetzagentur schiebt dem schon einen Riegel vor - so kannst du deine Nummer nur an dem Standort mitnehmen, an dem die Vorwahl auch passt.

Welche Anbieter hast du denn schon durch und warum willst du die Kunden denn alle in die Cloud hieven?

VG,

Christian
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 aktualisiert um 19:57:04 Uhr
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Hallo,

Danke für Deine Zeit.

Zitat von @falscher-sperrstatus:
nein, eine Rufnummer ist nicht automatisch 'deine' Rufnummer,
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbra ...
"Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel beizubehalten"

selbst die Bundesnetzagentur schiebt dem schon einen Riegel vor - so kannst du deine Nummer nur an dem Standort mitnehmen, an dem die Vorwahl auch passt.
Das mit der Vorwahl ist schon klar.

Welche Anbieter hast du denn schon durch
? von QSC/Plusnet zu NFON

Ich hatte den Fall vor kurzem mit Vodafone zu Placetel.
Das war auch nervig, ging aber grundsätzlich und zügig.

und warum willst du die Kunden denn alle in die Cloud hieven?
Viele kleine Standort ohne richtige IT aber zentrale Verwaltung der Telefone Bundesweit.
Hochverfügbarkeit der Telefonie an einem Standard mit 2 Internetanschlüssen.
Und der aktuelle Grund. DIe Bindung einer Rufnummer an einen ortsgebundenen Anschluss. Irgendie ist das immer nervig und (meiner Meinung) wenig Zeitgemäß.
AUTH-Code erzeugen, Rufnummer übertragen, zentrale Register updaten (DNS) und nach 24h ist die Rufnummer drüben.
Das hat ja noch nichts mit der Kündigung eines Vertrages zu tun.

Stefan
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 um 20:01:45 Uhr
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Ach sie einer gug

https://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/nachrichten/Mehr-Wettbe ...

Sie können innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen
Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25.5.2011 müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden

weiß Jemand ob dies umgesetzt wurde?

Stefan
Mitglied: maretz
Lösung maretz 17.10.2019 um 20:03:33 Uhr
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Moin,

Wenn ich das richtig lese verweigert der Anbieter ja auch nicht die Portierung der Rufnummer - ZUM KÜNDIGUNGSZEITPUNKT. Was soll der denn jetzt auch machen? Er möchte die Kündigung erst zum korrekten Zeitpunkt akzeptieren weil ja bis dahin nicht nur die Grundgebühr sondern eben auch andere Dinge (Gesprächsgebühren,...) kommen. Dein Kunde hat einen Vertrag unterschrieben - und den soll er halt einhalten.

Wenn der Anbieter jetzt dir die Nummern gibt und nächste Woche kommt dein Kunde und sagt er will doch zurück dann hat er ja nen Anrecht darauf da die Vertragslaufzeit ja noch aktiv ist. So - und jetzt hat dein Anbieter das Problem das der Vertrag eben idR auch die Rufnummer enthält.

Also - entweder rufst du da nochmal an und fragst aufgrund von Kulanz an ODER dein Kunde muss sich halt an den Vertrag halten... ER hat ihn immerhin auch unterschreiben, oder? Und umgekehrt würde auch dein Kunde es nicht toll finden wenn der Anbieter nach 3 Monaten kommt und sagt „Oh, den Rest des 24-Monats-Vertrages brauchen sie nich mehr zahlen, aber wir schalten jetzt mal ab“. Der würde doch vermutlich auch auf die Vertragseinhaltung pochen, oder?
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 um 20:10:19 Uhr
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Hallo,

das kann man jetzt recht lange hin- und herdrehen.

Für den Anbieter ist das egal, da der Anschluss Flatrates hat.
Er verdient also nicht mehr wenn man telefoniert.

Meinetwegen soll der den Vertrag bis zum Ende laufen lassen, aber die Rufnummer auslösen.
Soll er Summe x dafür berechnen.
Und wenn der Kunde zurück will wieder Summe x.

Der Anbieter hat ja nichts verbrochen. Er soll ja nichts draufzahlen

Aber die Rufnummer rausgeben wäre ja eigentlich wirkliches kein Problem.
Und, die machen ja gar kein Angebot. Wir werden da noch nachfragen warum und wieso.
Aber die wollten das immer nur schriftlich und das hat dann 4 Wochen gedauert.
Mitglied: maretz
Lösung maretz 17.10.2019 um 20:22:22 Uhr
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Moin,

das es geht - das is ja auch nich die Frage... Und natürlich - wenn beide Seiten zustimmen kann man nen Vertrag ja auch früher beenden. Auch das ist ja kein Problem. Nur: Wenn der es nich will dann kann man halt nix machen, der is eben erst mal im Recht... Da kann auch ne Netzagentur nich helfen - welche Grundlage sollen die denn haben da was zu machen? Wenn der zum normalen Vertragsende die Nummer nich rausgibt is es was anderes, aber vorher?
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 um 20:25:18 Uhr
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Es fühlt sich nur wie eine Gemeinheit an.
Der Andere könnte und hätte auch keine Nachteile davon.
Wir bezahlen die Raten bis zum normalen Ende jetzt sofort und bekommen die Nummer jetzt sofort.
Also warum nicht machen und auch kein Angebot erstellen?

Ich schlage hiermit eine Reformierung der Rufnummernvergabe nach Vorlage der DENIC für de-Domänen vor.
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 17.10.2019 um 21:31:29 Uhr
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Es fühlt sich von deinem stand so an. Machst du mit deinen Kunden Monatsverträge? Ich nicht.

Und der Vertrag läuft eben noch 24 Monate und eine Telefonnummer ist eben was anderes als eine Domain.
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 17.10.2019 um 21:32:32 Uhr
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Warum nicht? Weil man es nicht muss und man im Business eben keinen Kindergarten besucht. Auch wenn das manche Kunden meinen.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 17.10.2019 um 22:33:49 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:

Zurück zur Frage.
Was kann man in so einem Fall machen?

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur?
Das klingt so als ob das mindestens 8 Wochen dauern würde bevor sich das Jemand anschaut.

Jupp. Und gleichzeitig Rechtsverdreher des Vertrauens einschslten. Das beschleinigt das Verfahren oft. Pder eine einsteriluge Verfügung beim Amtsgericht beantragen.

lks
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 17.10.2019 um 22:40:48 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Und der Vertrag läuft eben noch 24 Monate und eine Telefonnummer ist eben was anderes als eine Domain.

Dss würde ich so nicht stehenlassen. Die Rufnummern sind dem Kunden zugeteilt und i.d.R. blecht der auch dafür. Der Vertrag funktioniert auch weiterhin, auch wenn die Rufnummern wianders hinportiert sind.

Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Nummern jederzeit portierbar sein müssen, unabhängig vom restlichen Vertrag.

Aber da würse ich einfach einen Anwalt einschalten.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 17.10.2019 aktualisiert um 23:09:20 Uhr
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Wie soll der Vertrag denn funktionieren ohne Nummer? Ich mein nicht ohne Grund gibt es eine etwas andere Rechtsgestaltung B2B. Darum macht man auch Verträge. Also so sicher wäre ich mir da aus Rechtsanwaltsperspektive nicht. Und klar Umzüge sind immer kritisch, deswegen plant man das i.d.r auch zum Laufzeitende. Oder man einigt sich aber Verträge nach gut dünken eingehen und auflösen.. Ich mein immer noch Kindergarten.

Und was soll dann ein Anwalt bringen...?

Klar ich bin letztens auch erst nach einigem hin und her aus meinem Vertrag raus, aber da mit der Bundesnetz Agentur für eigene unternehmerische (fehl oder um) Entscheidungen zu kommen ist naja typisch deutsch.

Abgesehen davon, was ist es denn für ein plusnet Anschluss? Die sind doch auch überall zu nutzen. Warum nicht darauf gehen?

VG
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 um 23:11:30 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:
Abgesehen davon, was ist es denn für ein plusnet Anschluss? Die sind doch auch überall zu nutzen. Warum nicht darauf gehen?
Weil die alte Starface-ISDN-Anlage zu klein ist und nicht mehr erweitert werden soll.
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 17.10.2019 um 23:25:42 Uhr
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Die starface ist doch nicht der plusnet Anschluss? Was ist es ein SIP Trunk?
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 17.10.2019 aktualisiert um 23:28:43 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Wie soll der Vertrag denn funktionieren ohne Nummer?

İch gebe jemandem Geld, damit er nichts tut. Zur Not kann der Anbieter eine Fummy- Nummer eintragen. Die konkreten Nummern sind unerheblich für einen nichtgenutzten Vertrag.

lks

PS: Das ist genauso, wie man z.B. Mitarbeiter bei vollem Gehalt freistellt, ohne daß sie was tun müssen. Formal läuft da zwar ein Vertrag weiter, aber der Mitarbeiter muß keine Leistung mehr erbringen.
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 17.10.2019 um 23:50:06 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:
Die starface ist doch nicht der plusnet Anschluss? Was ist es ein SIP Trunk?
Da steht eine QSC Box wo 2x ISDN S0 als Anlagenanschluss rauskommt.
Sicherlicht könnten die auch die Telefonleistung anders bereitstellen, aber der Kunde möchte nunmal NFON.


Zitat von @falscher-sperrstatus:
Es fühlt sich von deinem stand so an. Machst du mit deinen Kunden Monatsverträge? Ich nicht.
Nein, aber wenn der Kunde mich anrufen und sagt "Hallo, irgendwas ist vorgefallen und wir möchte nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten. Wir kündigen den Vertrag zum Ende der normalen Laufzeit. Wir stellen Sie von jeden Tätigkeiten frei und bitte sie uns eine aktuelle Übergabedoku zu erstellen und abzurechnen.". Warum sollte ich nein sagen und den Vertrag gegen den Willen des Kunden zu erfüllen. Ist doch sein Geld was er doppelt ausgibt. Ich habe doch keinen Nachteil davon.

Und der Vertrag läuft eben noch 24 Monate und eine Telefonnummer ist eben was anderes als eine Domain.
Warum? Warum kann der Provider nicht einfach die Rufnummer freigaben und eine neue Rufnummer zuweisen und seinen Vertrag erfüllen.
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 18.10.2019 aktualisiert um 12:22:03 Uhr
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Weil er im Zweifel dann den Vertrag nicht mehr erfüllt und @lks so einfach ist das nunmal nicht. Sonst kommt am Ende ein (anderer arm) des Kunden und sagt euch war die Vertragserfüllung unmöglich und ihr habt weiter kassiert.

Andererseits könntest du dann auch später Geld zurück verlangen, weil die Aufwendungen nicht an fielen. Da fällt der Rechtspositivismus auf den Kunden eben negativ zurück.

Der Kunde will jetzt nfon, bzw ihm wurde das eingeschwätzt oder verkauft. Davor war er wohl mit der plusnet zufrieden. Übrigens, ich nehme an, dass die Box voip auf ISDN wandelt. Frag doch Mal nach, ob man den SIP Trunk irgendwie mit nfon koppeln kann.

Wie wollt ihr denn die Vertragslaufzeit mit nfon lösen? Ich hoffe aufgrund des Dilemmas nur auf Monatsbasis? ;)

Ach ja ich streite mich gerade auch stellvertretend für einen Kunden mit einem ISP, da geht es aber um die Unmöglichkeit einer zugesicherten Leistung (Unitymedia bzw KabelBW) in Hinsicht auf eine feste IP mit einem alten anschluss. Und genau daran siehst du das Problem der plusnet mit dem Vorschlag "wir bekommen ad hoc die Nummer und zahlen trotzdem für den leeren Vertrag". - Rechtliche Angreifbarkeit und die Drohung mit dem Anwalt und BNA zeigt nur die Gefahr für die plusnet auf.

Wie gesagt, nutzt den SIP Trunk ohne ISDN Kopplung und ihr dürftet damit problemlos fahren. Ansonsten hilft ein gutes Vertragsmanagement natürlich auch solche Probleme zu umgehen. Eine neue TK kommt i.d.r auch nicht einfach so und auch, wenn ich gerne gezielt Projekte angehe, bei langfristigen Kunden ist i.d.R eine Vorplanung (Ansprache des Projekts bis zur Zustimmung und Umsetzung) sowieso immer im Bereich von 3-6 Monaten und dann kannst du ja raus. Wenn Sie dir dann die Nummer nicht geben, kannst du mit dem Anwalt kommen - ggf. kommt dir dann aber die hinzugerufene BNA in die Quere, wenn du keinen 1.000er Block brauchst.
Mitglied: GrueneSosseMitSpeck
Lösung GrueneSosseMitSpeck 18.10.2019 aktualisiert um 09:03:14 Uhr
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Hallo Leute, ich wollt mal ein paar Infos eingießen:
a) Portierung einzelner Rufnummer: das geht nur insofern die Rufnummer + Durchwahl der neuen EU-Richtlinie für 11-Stellige Nummern entspricht. Tut sie es nicht dann gibts neue Rufnummern. Daran haben sich schon größere Firmen erfolglos die Zähne ausgebissen.
b) ISDN wird abgeschaltet, wo es nur geht, und auf VOIP / SIP umgestellt
c) 1000er Blöcke gibts nur noch gegen Nachweis
d) der neue Anbieter muß das unterstützen, der alte muß den Rufnummernblock eigentlich herausgeben wenn da nicht die BNetzA dazwischenfunkt.

Ich selbst hab mal so ne Umstellung vor ein paar Jahren mitgemacht, da war das noch kein Problem z.B. von der Telecom zu MCI zu wechseln bzw. dessen deutschen Niederlassung. Bei der Gelegenheit wurde dann der alte ISDN Mutliplex abgeschaltet und ein Ersatz beim neuen Provider per Richtfunk geschaffen.
Mitglied: ukulele-7
Lösung ukulele-7 18.10.2019 um 12:18:12 Uhr
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Ich würde ebenfalls noch etwas ergänzen, habe nämlich auch bereits versucht gezielt Nummern von einem Anbieter auf einen anderen zu übertragen und mich in dem Zusammenhang mit der Bundesnetzagentur befasst.

Es ist generell nicht erwünscht denn was die Agentur auf jedenfall verhindern will ist der Verkauf von Wunschrufnummern. Anders als Mobilfunkrufnummern hat man nur sehr wenig Möglichkeiten eine Festnetzrufnummer gezielt zu erhalten. Ein "DENIC-Prinzip" ist also gar nicht gewollt.

Ausnahmen gibt es natürlich und hier werden ja schon Möglichkeiten genannt aber wenn sich in diesem Fall der alte Provider weigert, vermutlich weil er der Ansicht ist seinen Vertrag nicht erfüllen zu können und sich damit nicht angreifbar machen will, hast du schlechte Karten. Die Agentur kann der Portierung zustimmen (was sie nur ungern tut) aber erzwingen wird sie nichts.
Mitglied: LordGurke
Lösung LordGurke 19.10.2019 um 15:01:13 Uhr
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Zitat von @GrueneSosseMitSpeck:
Hallo Leute, ich wollt mal ein paar Infos eingießen:

"Infos" oder "Bestenfalls Halbwissen"?
Ich tippe ja auf letzteres, bin mir aber unsicher, ob es überhaupt für Halbwissen reicht...

a) Portierung einzelner Rufnummer: das geht nur insofern die Rufnummer + Durchwahl der neuen EU-Richtlinie für 11-Stellige Nummern entspricht. Tut sie es nicht dann gibts neue Rufnummern. Daran haben sich schon größere Firmen erfolglos die Zähne ausgebissen.

Eine EU-Richtlinie zur Stelligkeit von Rufnummern gibt es nicht. Wieso will jeder alles der EU in die Schuhe schieben? Wir haben in Deutschland selbst sehr schöne bürokratische Behörden! Die verwenden dann auch viel schönere Wörter und Begriffe!

Es gibt eine Verfügung der BNetzA zur Ausgestaltung des Rufnummernplans geographischer Rufnummern (Seite 2), in der auch die Stelligkeit neu zugeteilter Rufnummern festgelegt ist.
Bestehende Rufnummern genießen implizit wie explizit Bestandsschutz, auch bei einer Portierung (Seite 7 unten).
Und wirklich "neu" im herkömmlichen Sinne ist die Festlegung der Stelligkeit auch nicht. Die Verfügung ist von 2006...

Begriffslexikon: "Abgeleitete Zuteilung" ist das, was du als Kunde von einem Provider bekommst. Die "Originäre Zuteilung" ist der Rufnummernblock, den der Provider von der BNetzA erhält und aus dem er seinen Kunden abgeleitete Zuteilungen gibt.
NZ-E ist ein "Netzzugang mit Einzelrufnummer", ein NZ-Z ist ein "Netzzugang mit Zusammenhängenden Rufnummern" (also durchwahlfähige Rufnummernblöcke).
ONKz ist die Ortsnetzkennziffer, die man gemeinhin als Vorwahl bezeichnet - nur ohne die führende Null.
Das ist nämlich die VAZ (Verkehrsausscheidungsziffer) und die ist für die Ermittlung der Stelligkeit einer Rufnummer nicht relevant.


b) ISDN wird abgeschaltet, wo es nur geht, und auf VOIP / SIP umgestellt

Das ist zumindest für die Telekom soweit richtig (wobei sich andere Provider auch keinen Gefallen tun, an der alten Technik festzuhalten), aber genau das beabsichtigt der TO ja auch zu tun face-wink


c) 1000er Blöcke gibts nur noch gegen Nachweis

Was für ein Nachweis? Den "Nachweis für erhöhten Rufnummernbedarf", den man ab 10.000 Rufnummern schon immer benötigt hat?
Da ist es aber in der Tat so, dass dieser auch bei einer Portierung neu erbracht werden muss.
Ab wie vielen Rufnummern das ist findet sich ebenfalls in oben verlinkter Verfügung in Tabelle "a" auf Seite 19.
Als Faustregel gilt aber, dass in jedem Fall immer ab 10.000 Rufnummern (das heißt vierstellige unverlängerte Durchwahl) ein solcher Nachweis erbracht werden sollte.

Der Grund ist übrigens, dass originäre Zuteilungen von der BNetzA an Provider in der Regel 10.000 Rufnummern groß sind und der Provider sich bei so großen abgeleiteten Zuteilungen möglicherweise dem Rufnummernhandel schuldig macht face-wink