aka2011
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Rufbereitschaft IT-Administration (maximale Dauer am Stück, Vergütung etc)

Hi, nachdem mir hier schon oft ganz fantastisch geholfen wurde versuche ich es erneut auf diesem Weg:

Ich arbeite in der IT-Administration eines mittelständischen Unternehmens und muss (leider) Rufbereitschaft leisten. Bisher habe ich mir die Zeit mit einem Kollegen geteilt, d.h. zwei von 4 Wochen im Monat 24/7 Rufbereitschaft - und das seit einigen Jahren. Der liebe Kollege ist ab sofort für acht Wochen in Elternzeit und wird dann das Unternehmen verlassen, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass es hier für ihn bald keine Aufgaben mehr gäbe (sehe ich ganz und gar nicht so). Das bedeutet aber auch, dass ich aktuell in der fünften Woche Rufbereitschaft am Stück bin, weitere sieben Wochen vor mir habe (dann bin ich erstmal raus auf Grund eigener Elternzeit) und für die Zukunft sowieso nicht sehe, wie das laufen soll. Meine Fragen an euch sind:

- wer kann mir was zum rechtlichen Teil sagen? Gibt es eine Regelung, die besagt, wie lange man am Stück in Rufbereitschaft sein darf? (Mal abgesehen von Ruhepausen zwischen Einsätzen, ich gehe theoretisch davon aus, dass nichts passiert - es geht rein um die Bereitschaft an sich)

- wie sieht es bei euch mit der Vergütung aus? Mir ist nicht erst seit eben bewusst, dass die Vergütung bei uns lächerlich gering ist, aber um es mal zu beziffern: wenn ich davon ausgehe, dass ein Monat übers Jahr gesehen durchschnittlich 730 Stunden hat und ich für einen kompletten Monat (Anfang bis Ende, 24h am Tag) 1080€ brutto bekomme, dann sind das gerade mal 1,48€ pro Stunde. Brutto wohlgemerkt. Kann mir bitte jemand Vergleichswerte anbieten, so dass ich weiß in welche Richtung ich verhandeln muss? (P.s. die Rufbereitschaft nehme ich eigentlich sehr locker, es passiert ab und zu was, aber ich bin nicht der Typ der sich dadurch groß eingeschränkt fühlt - doch das muss ja niemand wissen ^^)


Herzlichen Dank an alle!

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 16:03 Uhr

Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 27.05.2019 um 16:59:26 Uhr
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1080€ brutto bekommst du als Admin auf den Monat? als was, Studentenjob?

bring die Fakten auf den Tisch
Mitglied: Kraemer
Kraemer 27.05.2019 um 17:03:21 Uhr
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Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 aktualisiert um 17:08:34 Uhr
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es geht um Rufbereitschaft und deren Vergütung. Wenn ich schreibe, dass ich dafür monatlich 1080€ bekomme (270€ pro Woche x4) und das dann einen Stundensatz von 1,48€ brutto ergibt - was ist dann daran nicht zu verstehen? was für Fakten soll ich bringen? (Ums noch deutlicher darzustellen: Mein Grundgehalt ist hier nicht von Belang)
Mitglied: St-Andreas
St-Andreas 27.05.2019 um 17:14:10 Uhr
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270€ pro Woche bedeutet bei einem Fulltimejob mit 40h eine Rufbereitschaft von 128h ((7*24)-40). Das ergibt 2,11€ brutto pro Stunde.
Klingt nach wenig, aber dafür das Du nichts machst schon ok. Eine schnelle Suche ergab das eine Rufbereitschaft bei Ärzten in der Regel 60€ pro Nacht bringt, da liegst Du drunter, aber Deine Qualifikation liegt wohl auch darunter.
Ich gehe davon aus das Du Einsätze bezahlt bekommst und Dir auch niemand vorschreibt wo Du Dich aufzuhalten hast.

Die anhaltende Dauer halte ich für schwierig, da es ja Dein Privatleben einschränkt.

Ich würde das maximal 2 Wochen am Stück akzeptieren und gegebenenfalls den Betriebsrat einschalten/gründen.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 27.05.2019 um 17:18:30 Uhr
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Richtig, so seh ich das auch.

Und das Grundgehalt tut wohl etwas zur Sache, ebenfalls die restlichen Regelungen.

Aber Wie St-Andreas es schon angeführt hat, dauerhaft dürfte das einschränken, kommt aber eben drauf an, dich scheint es das ja nicht zu tun.
Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 um 17:21:34 Uhr
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Zitat von @St-Andreas:

270€ pro Woche bedeutet bei einem Fulltimejob mit 40h eine Rufbereitschaft von 128h ((7*24)-40). Das ergibt 2,11€ brutto pro Stunde.

du hast vollkommen Recht! Macht aber auch keinen großen Unterschied :D
Bestimmt ist ein Arzt höher (anders) qualifiziert als ich, dennoch kann auch hier bei uns großer Schaden entstehen. 60€ pro Nacht für einen Arzt? Wie kann das sein? Gefühlt viel zu wenig, aber gerade deshalb schreibe ich ja hier. Von einem Bekannten weiß ich, dass es IT-Leute gibt, die pro Nacht Rufbereitschaft mehrere Hundert € kassieren - allerdings bei der deutschen Bank. Ich hoffe, mir durch die Erfahrungen der anderen Admins eine Summe bilden zu können - die Vergütung eines Arztes ist zwar interessant, aber für mich hier erstmal nicht relevant. Trotzdem danke!
Mitglied: Ravers
Ravers 27.05.2019 um 17:27:11 Uhr
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Hi,

warum schwer zu verstehen?
7*24 = 168 (Wochenstunde gesamt)
270/168= 1,61€ brutto
Demnach hast du aber noch keine Arbeitszeit, Annahme 40St/Woche
270/(168-40)= 2,11€

Weiterhin: Ihr seid 2 Admins, der eine geht in Elternzeit und ist dann weg. Danach gehst du in Elternzeit (hier darfst du keine Rufbereitschaft haben, da Elternzeit kein Urlaub o.ä. ist).
Wer macht die Administration in deiner Elternzeit?

So oder so ist es reine Verhandlungssache und ggf schon mit deinem Arbeitsvertrag/entgeld mit abgegolten. Daher kann man dort schlecht Empfehlungen abgeben. 270€/Woche finde ich jetzt nicht dramatisch wenig, aber kommt auch drauf an wo du wohnst/arbeitest.
Einige zahlen mehr, bei anderen (wie z.B. bei mir) ist das im Gehalt so mit drin - wenn auch nicht explizit. Aber wenn in der Firma was ist werde ich angerufen und ich kümmere mich auch darum (wird auch erwartet). Wenn`s auch nur "Dienstleister" aktivieren ist.

So oder so, vorhandeln! Als einziger Admin im Hause hast du gute Karten ;)

greetz
ravers

P.S.: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst nicht verwechseln face-wink
Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 um 17:38:10 Uhr
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Zitat von @Ravers:

Hi,

warum schwer zu verstehen?
7*24 = 168 (Wochenstunde gesamt)
270/168= 1,61€ brutto
Demnach hast du aber noch keine Arbeitszeit, Annahme 40St/Woche
270/(168-40)= 2,11€

wurde oben festgestellt, danke dir! ihr habt Recht face-smile


Weiterhin: Ihr seid 2 Admins, der eine geht in Elternzeit und ist dann weg. Danach gehst du in Elternzeit (hier darfst du keine Rufbereitschaft haben, da Elternzeit kein Urlaub o.ä. ist).
Wer macht die Administration in deiner Elternzeit?

das wird sich zeigen


So oder so ist es reine Verhandlungssache und ggf schon mit deinem Arbeitsvertrag/entgeld mit abgegolten. Daher kann man dort schlecht Empfehlungen abgeben. 270€/Woche finde ich jetzt nicht dramatisch wenig, aber kommt auch drauf an wo du wohnst/arbeitest.

danke, genau das wollte ich wissen!

Einige zahlen mehr, bei anderen (wie z.B. bei mir) ist das im Gehalt so mit drin - wenn auch nicht explizit. Aber wenn in der Firma was ist werde ich angerufen und ich kümmere mich auch darum (wird auch erwartet). Wenn`s auch nur "Dienstleister" aktivieren ist.

So oder so, vorhandeln! Als einziger Admin im Hause hast du gute Karten ;)

greetz
ravers

P.S.: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst nicht verwechseln face-wink

schon klar ;)
Mitglied: it-frosch
it-frosch 27.05.2019 aktualisiert um 17:45:40 Uhr
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Hallo aka2011,

schau dir mal das Arbeitszeitgesetz an und gehe anschließend zu deinem Chef.
Selbst wenn du das momentan locker siehst, das arbeitet in dir. face-wink
Ich mache das seit fast 15 Jahren. face-wink
Es sollte auf keinem Fall eine durchgehende (Ruf)Bereitschaft sein, das halte ich für extrem ungesund.
Wenn was passiert, muss ich mich kümmern, kann das aber immer remote machen.

Zu den finanzellen Dingen habe die anderen schon genug geschrieben.
Wir bekommen 25 EUR pro Bereitschaftsnacht (175 EUR die Woche), sind aber in den neuen Bundesländern verortet. face-wink

Das Gehalt spielt hier keine wesentliche Rolle, wichtiger ist, dass du ausreichend Erholungszeit hast.

Grüße vom it-frosch
Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 um 17:49:20 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Richtig, so seh ich das auch.

gut, dann hättest du das ja auch schreiben können. darum geht es doch: wenn die erfahrene Mehrheit der Meinung ist, dass 270€ pro Woche für Rufbereitschaft angemessen ist oder sein kann, dann ist das doch okay und hilft mir weiter!


Und das Grundgehalt tut wohl etwas zur Sache, ebenfalls die restlichen Regelungen.

sehe ich erstmal nicht so: Die Vergütung ist nicht Teil meines Gehalts. Beides entlohnt mich für eine separate Leistung (im Büro und außerhalb). Warum sollte es dann relevant sein?

Aber Wie St-Andreas es schon angeführt hat, dauerhaft dürfte das einschränken, kommt aber eben drauf an, dich scheint es das ja nicht zu tun.

ob es mich einschränkt oder nicht - ist das relevant für eine objektive Betrachtung? Mein Arbeitgeber (und auch jeder Leser hier) muss nicht wissen, ob es mir viel ausmacht oder nicht. Wichtig ist für mich nur, ob sowas von mir verlangt werden darf oder nicht. Und was ihr für Rufbereitschaft bekommt oder verlangen würdet.

trotzdem danke für deine Antwort!
Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 um 17:53:08 Uhr
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Zitat von @it-frosch:

Hallo aka2011,

schau dir mal das Arbeitszeitgesetz an und gehe anschließend zu deinem Chef.
Selbst wenn du das momentan locker siehst, das arbeitet in dir. face-wink
Ich mache das seit fast 15 Jahren. face-wink
Es sollte auf keinem Fall eine durchgehende (Ruf)Bereitschaft sein, das halte ich für extrem ungesund.
Wenn was passiert, muss ich mich kümmern, kann das aber immer remote machen.

bei mir ist es auch remote, ganz vereinzelt muss ich mal raus.


Zu den finanzellen Dingen habe die anderen schon genug geschrieben.
Wir bekommen 25 EUR pro Bereitschaftsnacht (175 EUR die Woche), sind aber in den neuen Bundesländern verortet. face-wink

dass man in Frankfurt bei nem großen Konzern mehr verdient als aufm Dorf ist mir klar :D deshalb hab ich geschrieben, dass wir ein mittelständisches Unternehmen sind (in der Nähe von Frankfurt/Main), denke dass ich hier keine Wunder erwarten kann, aber eure Antworten helfen mir schon für eine weitere Vorstellung


Das Gehalt spielt hier keine wesentliche Rolle, wichtiger ist, dass du ausreichend Erholungszeit hast.

so sehe ich das auch. danke dir!


Grüße vom it-frosch
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 27.05.2019 um 17:54:11 Uhr
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Zitat von @aka2011:

Zitat von @falscher-sperrstatus:

Richtig, so seh ich das auch.

gut, dann hättest du das ja auch schreiben können. darum geht es doch: wenn die erfahrene Mehrheit der Meinung ist, dass 270€ pro Woche für Rufbereitschaft angemessen ist oder sein kann, dann ist das doch okay und hilft mir weiter!


Und das Grundgehalt tut wohl etwas zur Sache, ebenfalls die restlichen Regelungen.

sehe ich erstmal nicht so: Die Vergütung ist nicht Teil meines Gehalts. Beides entlohnt mich für eine separate Leistung (im Büro und außerhalb). Warum sollte es dann relevant sein?

Weil du Angestellter bist, du hast nur "einen" Entleistungspool. Anders ist es, wenn du Dienstleister bist, DANN muss Leistung A nicht mit Leistung B korrelieren. Aber du wirst keine zwei AV haben, oder?

Aber Wie St-Andreas es schon angeführt hat, dauerhaft dürfte das einschränken, kommt aber eben drauf an, dich scheint es das ja nicht zu tun.

ob es mich einschränkt oder nicht - ist das relevant für eine objektive Betrachtung?

Nunja, wenn es dich einschränkt, wirst du das anders handhaben müssen (bis zur Kündigung), als wenn du damit klar kommst und "nur ein wenig mehr Kohle rausholen willst". Denke, das ist klar

Mein Arbeitgeber (und auch jeder Leser hier) muss nicht wissen, ob es mir viel ausmacht oder nicht. Wichtig ist für mich nur, ob sowas von mir verlangt werden darf oder nicht. Und was ihr für Rufbereitschaft bekommt oder verlangen würdet.

Nun, zum einen Arbeitszeitgesetz, zum anderen musst du das auch mit dir selbst klar machen und zu guter letzt, wenn es dir nichts ausmacht, du schon "gut" verdienst, und nun zu hoch pokerst, bist du ggf. schnell weg. Für 1000€ bekommt man ggf. auch schon einen Dienstleistervertrag. Mit dem Grundgehalt kann dann ggf. dessen Leistung bezahlt werden.
Mitglied: aka2011
aka2011 27.05.2019 um 17:59:16 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Zitat von @aka2011:

Zitat von @falscher-sperrstatus:

Richtig, so seh ich das auch.

gut, dann hättest du das ja auch schreiben können. darum geht es doch: wenn die erfahrene Mehrheit der Meinung ist, dass 270€ pro Woche für Rufbereitschaft angemessen ist oder sein kann, dann ist das doch okay und hilft mir weiter!


Und das Grundgehalt tut wohl etwas zur Sache, ebenfalls die restlichen Regelungen.

sehe ich erstmal nicht so: Die Vergütung ist nicht Teil meines Gehalts. Beides entlohnt mich für eine separate Leistung (im Büro und außerhalb). Warum sollte es dann relevant sein?

Weil du Angestellter bist, du hast nur "einen" Entleistungspool. Anders ist es, wenn du Dienstleister bist, DANN muss Leistung A nicht mit Leistung B korrelieren. Aber du wirst keine zwei AV haben, oder?

Aber Wie St-Andreas es schon angeführt hat, dauerhaft dürfte das einschränken, kommt aber eben drauf an, dich scheint es das ja nicht zu tun.

ob es mich einschränkt oder nicht - ist das relevant für eine objektive Betrachtung?

Nunja, wenn es dich einschränkt, wirst du das anders handhaben müssen (bis zur Kündigung), als wenn du damit klar kommst und "nur ein wenig mehr Kohle rausholen willst". Denke, das ist klar

klar, das ist dann MEINE Verantwortung. Aber es sollte nichts damit zu tun haben, wie der Chef die Sache einschätzt und mich entlohnt.


Mein Arbeitgeber (und auch jeder Leser hier) muss nicht wissen, ob es mir viel ausmacht oder nicht. Wichtig ist für mich nur, ob sowas von mir verlangt werden darf oder nicht. Und was ihr für Rufbereitschaft bekommt oder verlangen würdet.

Nun, zum einen Arbeitszeitgesetz, zum anderen musst du das auch mit dir selbst klar machen und zu guter letzt, wenn es dir nichts ausmacht, du schon "gut" verdienst, und nun zu hoch pokerst, bist du ggf. schnell weg. Für 1000€ bekommt man ggf. auch schon einen Dienstleistervertrag. Mit dem Grundgehalt kann dann ggf. dessen Leistung bezahlt werden.

stimmt. ich hab nicht vor gierig zu werden, wollte einfach nur Meinungen einsammeln und vergleichen. Danke für deine Beiträge!
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 27.05.2019 um 18:05:00 Uhr
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klar, das ist dann MEINE Verantwortung. Aber es sollte nichts damit zu tun haben, wie der Chef die Sache einschätzt und mich entlohnt.

Doch, sicher, denn eigentlich muss der Chef schon JETZT min einen neuen (eher zwei, bist ja auch bald weg) suchen, das senkt natürlich das, was für einen (dich) einzukalkulieren ist.

Von Gierig hat keiner etwas gesagt, aber wie ich bereits sagte, schau auf das Grundgehalt, könnte man annehmen, dass hier eine gewisse anteilige Vergütung bereits für die Rufbereitschaft drin ist. Im IT-Sektor eher üblich als unüblich - abgesehen davon, dass ich auch lieber am Freitagabend Brände lösche, als am Montag morgen, wenn jeder heult... - bin aber auch Dienstleister und schon lange kein Angestellter mehr.

An deiner Stelle wäre ich aufgrund des Arbeitszeitgesetz aber vorsichtig, das könnte ein Rohrkrepierer werden. (es soll Leute geben, die grundsätzlich gerne länger arbeiten...)
Mitglied: St-Andreas
St-Andreas 27.05.2019 um 18:09:22 Uhr
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Was Deine Frage nach dem "was darf der Arbeitgeber verlangen" anbelangt:
Das was rechtmäßig in Deinem Arbeitsvertrag geregelt wurde, das darf er auch verlangen.
Steht da nichts von Rufbereitschaft, dann ist das eine freiwillige Leistung deinerseits.

Ob es angemessen ist oder nicht, musst Du alleine für Dich entscheiden, ich halte es erstmal für angemessen, wenn es sich um eine Rufbereitschaft handelt die regelmäßig stattfindet, aber nicht dauerhaft.

Was Du bezüglich der Kollegensituation so erzählst, so vermute ich mal das Deine Tage dort auch gezählt sein werden, denn entweder hat Dein Arbeitgeber einen Plan B in der Tasche in der Du keine Rolle spielst oder aber er hat gar keinen Plan und damit hast Du ein ernsthaftes Problem nach Deiner Rückkehr.
Mitglied: maretz
maretz 27.05.2019 um 18:55:56 Uhr
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Moin,

Warum ist dein Grundgehalt von Belang?

Zum einen macht es einen Unterschied ob du Azubi im ersten Lehrjahr bist oder Ingenieur mit 20 Jahren Berufserfahrung! Und dann macht grad das Grundgehalt einen RIESIGEN Unterschied aus:
Nehmen wir an ich bekomme 1000 Euro im Monat -> dann sind 1080 Euro mehr ne Verdopplung.... Was ist aber wenn ich 10.000 Euro im Monat bekomme? Schon sind die 1000 Euro sicher ein ganz anderes Verhältnis!

Allerdings ist es eigentlich ganz einfach: Du hast nunmal gewisse Gesetzliche Regelungen. Ohne das ich Anwalt bin (und es auch nie werden wollte) denke ich das es sicher für Rufbereitschaft ausnahmen gibt. ABER: Wenn die Rufbereitschaft jeden Tag ist kann man wohl kaum von ner Ausnahme sprechen. Und damit würde ich erst mal sehen das die üblichen Regelungen passen: Max. 10h (d.h. wenn du 8h arbeitest hast du noch 2h zum Verteilen), min. 11 Std. zwischen zwei Arbeitstagen,... Wenn du also heute um Mitternacht nen Anruf bekommst (und sei es nur ein "sorry, verwählt", da es ein Diensttel ist wäre das Abnehmen ja bereits Arbeit) dann hast du morgen um 11 den frühesten Arbeitsbeginn...

Das dritte ist deine Verantwortlichkeit. Du sagst der bei der Deutschen Bank bekommt mehrere 100 E - nun, je nachdem was der macht kann das auch gerechtfertigt sein. Aber auch der wird eben nicht mit 1000 oder 2000 Euro pro Monat als Grundgehalt anfangen, oder? Und vermutlich auch nicht dafür da sein das er nen Drucker neustartet... Was dich dann zum nächsten Punkt bringt: Welche Auswirkungen hat bei dir ein Ausfall? Kann im Büro dann Abends z.B. einer von 200 Druckern nicht genutzt werden - schade, aber eigentlich kein wirklicher Impact, müssen die halt 5m weiter gehen... Steht bei dir aber grad ne 24/7-Produktionsanlage still oder (vgl. z.B. Stahlwerk wenn der Stahl im Kessel fest werden würde) es entstehen gewaltige Schäden macht das sicher auch noch einen grossen Unterschied...

Von daher kann man es einfach so nicht sagen - von "das ist sogar noch deutlich zuviel" (weils z.B. 1x im Monat nen Anruf gibt bei dem du mal nen Drucker neustarten darfst) bis hin zu "ich würde direkt meine Kündigung hinterherwerfen" (weil jeden Abend min. 3h Dauerfeuer, nur Prio1-Dinge die sofort auch nur von dir gelöst werden müssen) ist da einfach alles drin....

Es ist also bei weitem nicht nur dein Standort, der ist sogar in der IT fast schon egal... Klar, in Frankfurt sind die Lebenshaltungskosten höher - aber für die Rufbereitschaft spielen idR. andere Faktoren eine deutlich grössere Rolle...
Mitglied: Luckysh0t
Luckysh0t 27.05.2019 aktualisiert um 19:43:13 Uhr
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Bei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich für eine Woche (Mo-So) 100€ Pauschal.
Bis 16 Stunden (gesammelt) kommt auf ein Zeitkonto, drüber wird ausbezahlt.(tatsächlicher Einsatz)

Rythmus ist ca. alle 5-6 Wochen.
Mitglied: Penny.Cilin
Penny.Cilin 27.05.2019 um 20:21:15 Uhr
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Hallo,

frage dazu einen Anwalt Deines Vertrauens. Das solltest Du dringend tun., Ich meine es gibt eine gesetzliche Regelung bzgl. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Soweit ich weiß darf man maximal 13 Wochen im Jahr Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft machen. D.h. um das ganze Jahr Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft abzudecken, sind mindestens 4 besser 5 Leute notwendig. Zudem bedeutet Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft IMMER erhöhter Streßfaktor, denn wenn das Telefon klingelt geht man vom Wort-Case aus. Ich habe selber jahrelang Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft gemacht und weiß was es bedeutet.

In dem Unternehmen, welchem ich jetzt tätig bin, gibt es eine Betriebsvereinbarung, in der steht, daß für jede Stunde Rufbereitschaft 2,40€ bezahlt werden. Bereitschaft ist von 17:00 - 08:00 Uhr (15 Stunden) für 7 Tage. Bzgl. einer Einsatzvergütung habe ich noch nichts gelesen.

Es kommt auch darauf an, wie die Bedingungen sind. Im damaligen Rechenzentrum war die Bedingung, daß man nach Anruf innerhalb 60 Minuten im Rechenzentrum sein musste, wenn vor Ort Anwesenheit erforderlich war. Wenn möglich, konnte man per Remoteverbindung arbeiten.

Gruss Penny.
Mitglied: Milord
Milord 27.05.2019 um 22:38:01 Uhr
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Also 270€ find ich durchaus okay.
Ich bekomme 300€ + wenn ich tatsächlich angerufen werde, bzw. Arbeiten muss. Das wird dann natürlich zusätzlich vergütet.

Dein Chef muss doch demnächst für dich planen oder nicht?
Mitglied: Atrono
Atrono 28.05.2019 um 03:34:18 Uhr
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1. Rechtlich, kann ich mich nur den anderen anschließen! Frag dazu eine entsprechende Fachkraft -> Rechtsanwalt um dir zu 100% sicher zu sein. Wenn du außerhalb des gesetztes Arbeitest und dir passiert etwas steht dein Chef mit einem Fuß im Knast. Manchen Chef's ist das manchmal nicht bewusst. Ausnahmen bestätigen die Regel...

2. Vergütung, die Vergütung für deine Bereitschaft ist angemessen, wenn du entsprechend für die anfallende Arbeit außerhalb deiner Arbeitszeit jedoch innerhalb deiner Bereitschaft mit deinem normalen Stundenlohn(plus gesetzliche Zuschläge) entlohnt wirst.
Ein kleiner Blick in die jeweiligen Gesetze lohnt sich.
Arbeitszeitgesetz
Zusammenfassung Zuschläge + Gesetz

Meine persönliche Meinung
- Frag dich wo du heute stehst, und wo du in einem Jahr sein möchtest.
- Such nach alternativen Möglichkeiten für die Bereitschaft, externe Dienstleister als Redundanz für dich.

Cya
Atrono
Mitglied: Uschade
Uschade 28.05.2019 um 10:28:26 Uhr
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Wissenswert:

Rufbereitschaft wurde lange nicht als volle Arbeitszeit angerechnet.
Ich hab mal im öffentlichen Diesnt gearbeitet, da war das so geregelt, dass bei Rufbereitschaft nur 1/4 der tatsächlichen Stunden als Arbeitszeit angerechnet wird. Ich meine, das war dort auch so tariflich festgelegt zu jener Zeit...allerdings kann sich daran inzwischen auch was geändert haben.
Erst wenn man wirklich aktiviert wurde, wurde aus der Rufbereitschaft tatsächliche Arbeitszeit, die dann anders vergütet wurde.

Geht man von diesen Voraussetzungen aus, ergibt sich ein völiig anderes Bild.

Ob das heute noch immer so geregelt ist, kann ich leider nicht sagen, da ich den aktuellen Tarifvertrag nicht kenne. Grundsätzlich würde ich mir immer den bei mir im Unternehmen geltenden Tarifvertrag ansehen. Da ist sowas geregelt.
Mitglied: SeaStorm
SeaStorm 28.05.2019 um 11:58:27 Uhr
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Also der Betrag für die reine Rufbereitschaft ist OK. Rufbereitschaft heist allerdings, das du in der Zeit NICHT arbeitest.
In dem Moment wo man dich anruft geht die Arbeitszeit los. Diese wird auf jeden Fall erst mal ganz normal bezahlt.
Bei einem 24/7/12 würde ich allerdings darauf bestehen, das alleine schon das klingeln des Telefons eine bezahlung auslöst. 50€ oder sowas. Und alles was dann über 5 Minuten arbeit hinausgeht mit mindestens 150% des regulären Lohns bezahlt wird. Und zwar jede angefangene Stunde vollständig.

Unabhängig von der bezahlung: Du bist nie vollständig aus dem Büro bei Bereitschaft. Du kannst nie wirklich ganz abschalten. Das braucht man aber. Das ist kein Geld der Welt wert. Ich würde das ablehnen. 2 von 4 Wochen ist schon echt heftig. Aber DAUERHAFT? Ne, ganz sicher nicht.

Für mich ist das ganz einfach. Wenn der Laden glaubt das er eine 24/7 Bereitschaft braucht, dann muss er sich auch entsprechend das Personal dazu leisten. Leistet er sich das nicht, braucht er auch die Bereitschaft nicht.
Mitglied: aka2011
aka2011 28.05.2019 um 12:16:42 Uhr
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Zitat von @Milord:

Also 270€ find ich durchaus okay.
Ich bekomme 300€ + wenn ich tatsächlich angerufen werde, bzw. Arbeiten muss. Das wird dann natürlich zusätzlich vergütet.

ok, dann scheinen die 270€ doch langsam ganz in Ordnung zu sein, danke! Einsätze werden nicht extra vergütet, nur mit Zeitausgleich. Allerdings nur 1:1, also egal ob Nacht, Wochenende, oder am 01.01. um 04:00 morgens. Immer 1:1 - dass das nicht korrekt ist ist mir bewusst, hier muss dringend korrigiert werden.


Dein Chef muss doch demnächst für dich planen oder nicht?

Ja, das tut er. Sein "Plan" ist es, die Rufbereitschaft auf andere Kollegen zu verteilen, die jedoch nur eingeschränkt in der Lage sind, Probleme zu lösen. Das beginnt schon damit, dass die teilweise in einem anderen Land sitzen und nicht eben mal schnell hier bei uns ins Rechenzentrum fahren können, wenn remote nicht mehr ausreicht. Für den worst case - so hofft er zumindest - soll ich dann erreichbar sein. Auch im Urlaub (den ich bisher dieses Jahr auch noch nicht hatte und voraussichtlich bis Herbst/Winter auf Grund der Personalsituation nicht bekommen werde) und in der Elternzeit.. Wie gesagt, so sieht sein "Plan" aus, denke aber dass mein Handy dann einfach aus ist..
Mitglied: aka2011
aka2011 28.05.2019 um 12:19:02 Uhr
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Zitat von @SeaStorm:

Also der Betrag für die reine Rufbereitschaft ist OK. Rufbereitschaft heist allerdings, das du in der Zeit NICHT arbeitest.
In dem Moment wo man dich anruft geht die Arbeitszeit los. Diese wird auf jeden Fall erst mal ganz normal bezahlt.
Bei einem 24/7/12 würde ich allerdings darauf bestehen, das alleine schon das klingeln des Telefons eine bezahlung auslöst. 50€ oder sowas. Und alles was dann über 5 Minuten arbeit hinausgeht mit mindestens 150% des regulären Lohns bezahlt wird. Und zwar jede angefangene Stunde vollständig.

Unabhängig von der bezahlung: Du bist nie vollständig aus dem Büro bei Bereitschaft. Du kannst nie wirklich ganz abschalten. Das braucht man aber. Das ist kein Geld der Welt wert. Ich würde das ablehnen. 2 von 4 Wochen ist schon echt heftig. Aber DAUERHAFT? Ne, ganz sicher nicht.

Für mich ist das ganz einfach. Wenn der Laden glaubt das er eine 24/7 Bereitschaft braucht, dann muss er sich auch entsprechend das Personal dazu leisten. Leistet er sich das nicht, braucht er auch die Bereitschaft nicht.

vollkommen richtig. Danke dir!
Mitglied: bauinformatiker
bauinformatiker 28.05.2019 um 17:01:05 Uhr
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Bereitschaft bedeutet meiner Meinung auch jederzeit ins Büro oder auch nur nach Hause zum PC fahren zu können, wenn es notwendig wäre. Das heißt immer schön nüchtern bleiben face-wink

Außerdem wäre es gut immer ein Notebook mit dabei zu haben und mobiles Internet. Im (Erholungs)urlaub sollte man meiner Meinung nach keine Bereitschaft haben (wenn man das überhaupt darf), dafür sind vorher Maßnahmen zu treffen.
Mitglied: Vision2015
Vision2015 28.05.2019 um 21:48:52 Uhr
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Moin...

ich sehe das so... wenn dein chef clever ist, bist du nach der Elternzeit im Büro und hast 1080€ brutto weniger- da du keine Rufbereitschaft mehr hast!
das macht dann ein externer Dienstleister.....

wir haben einige kunden, aus dieser konstellation, und es werden immer mehr....
Frank
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 28.05.2019 um 22:03:05 Uhr
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So, wie oben bereits erwähnt. Kommt mir Bekannt vor.
Mitglied: aka2011
aka2011 29.05.2019 um 14:41:21 Uhr
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Zitat von @Vision2015:

Moin...

ich sehe das so... wenn dein chef clever ist, bist du nach der Elternzeit im Büro und hast 1080€ brutto weniger- da du keine Rufbereitschaft mehr hast!
das macht dann ein externer Dienstleister.....

wir haben einige kunden, aus dieser konstellation, und es werden immer mehr....
Frank

und wie weit kommt er deiner Meinung nach bei einem externen Dienstleister mit 1080€? doch wohl keine komplette monatliche Abdeckung inkl. Reaktionszeit von 1h? Glaub so günstig wie ein interner (ich) ist da kein externer, daher kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das passiert. und wenn schon: dem Geld weine ich nicht hinterher, wenn ich dafür wesentlich entspannter leben kann. aber selbst ein externer Dienstleister braucht noch interne Ansprechpartner, die eben im Ernstfall auch erreichbar sein müssen. Außer auf mich trifft das hier auf niemanden zu. Also werd ich wohl oder übel derjenige bleiben, der nachts oder am Wochenende erreichbar ist (und das auch sein muss -> Rufbereitschaft).
Mitglied: aka2011
aka2011 29.05.2019 um 14:43:14 Uhr
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Zitat von @bauinformatiker:

Bereitschaft bedeutet meiner Meinung auch jederzeit ins Büro oder auch nur nach Hause zum PC fahren zu können, wenn es notwendig wäre. Das heißt immer schön nüchtern bleiben face-wink


öhm, ja, schon klar- und?


Außerdem wäre es gut immer ein Notebook mit dabei zu haben und mobiles Internet. Im (Erholungs)urlaub sollte man meiner Meinung nach keine Bereitschaft haben (wenn man das überhaupt darf), dafür sind vorher Maßnahmen zu treffen.

Das mit dem Notebook+mobiles Internet ist auch klar, verstehe nicht warum das hier hervorgehoben wird? Oder stehe ich auf dem Schlauch? Ich mein, ist doch klar was es bedeutet Rufbereitschaft zu haben?

Im Urlaub sollte man keine Bereitschaft haben, genau. Bin gespannt wie das gelöst wird...
Mitglied: DennisWeber
DennisWeber 29.05.2019 um 16:08:03 Uhr
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Dein Ernst!
1080€ für ein Vollzeitjob als Admin mit Rufbereitschaft? Soviel hatte ich während meiner Ausbildung und ohne Rufbereitschaft verdient!
Du erwähnst schon ein Stundenlohn von 1,48€, tritt dort nicht der gesetzliche Mindestlohn ein? Oder ist das eine Schwarzarbeiter Firma?
Wenn da nichts mehr zu tun ist, wurde ich genauso wie dein Kollege kündigen und von dieser Boykott Firma die Fliege machen. Das hört sich sehr nach Versklavung an.
Mitglied: SeaStorm
SeaStorm 29.05.2019 um 19:22:52 Uhr
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1080 zusätzlich zum Gehalt, für die Rufbereitschaft
Mitglied: maretz
maretz 29.05.2019 um 21:07:06 Uhr
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Moin,

stimmt, für 1080 Euro bekommst du sicher keinen Dienstleister im Monat. Nur: Wenn du Krank bist oder Urlaub hast hat dein Chef eben 0 - fertig. Bei nem externen DL kann ich halt sagen: Mir doch egal ob Mitarbeiter X Urlaub macht, dann muss halt Mitarbeiter Y das übernehmen? Wie die das machen - nicht mein Problem. Simple as that!

Die zweite Sache ist: Du kostet ja auch nicht 1080 Euro. Das ist was DU bekommst, dein Chef zahlt ja noch mehr (AG-Anteil zu den Versicherungen usw...). WENN du dann noch mal nen Unfall hast und es heisst warum du seid 2-3 Monaten (oder mehr) durchgehend Bereitschaft hast möchte vermutlich die Berufsgenossenschaft und andere mal mit deinem Chef reden (und die bekommen garantiert auch kurzfristig einen Termin bei den Themen). Für das Geld da kann der sich nen eigenen Mitarbeiter einstellen der NUR die Nachtschichten macht...

Ausserdem solltest auch du es mal andersrum sehen. Bist du derzeit zufrieden mit ständiger Bereitschaft? Ich vermute nicht, sonst würdest du eher nicht fragen. Jetzt kann dein Chef kommen und sagen das er dir statt 1080 auch 1800 Euro gibt. Was ist das Resultat? Du bist für 2-3 Monate (MAXIMAL!) zufrieden. Danach merkst du das du immer noch keine Freizeit hast und bist wieder unzufrieden (bzw. wenn du in Elternzeit gehst vermute ich mal das du auch Zeit mit dem Kind verbringen möchtest und nicht nur zuhause am Rechner sitzen willst - wieviel Geld ist denn nötig damit das Kind irgendwann wieder klein wird weil du alles wg. Bereitschaft verpasst hast?). Mit Geld kann man da ne kurzfristige Lösung schaffen, mittel- bis langfristig wird das idR. nix...

Vergleiche es einfach mal mit einigen Jobs (z.B. bei grossen Firmen wie VW iirc.) bei denen Mitarbeiter die in den Urlaub gehen automatisch auch keine Mails mehr bekommen und der Responder dem Sender gleich sagt: Sorry, der hat Urlaub und der wird es nich lesen... Komm klar damit oder lass es bleiben... DER Mitarbeiter kommt also ausm Urlaub und den erwarten keine 3000 Mails die alle ne Antwort erwarten. Setz das mal zu deiner Umgebung in Relation: Du machst ggf. im Urlaub auch Bereitschaft, wenn du im Hotel am Pool bist kann man ja auch kurz in die Mails gucken oder wenns wichtig ist auch mal eben die 5 Min (in wahrheit dann 30-60 Min) am Rechner was machen... Es hilft ja der Firma.... Du kommst wieder und es warten eben die "2800 Prio2-Mails" auf dich, das weisst du dank des regelmässigen Checks ja auch schon vorher... Welche von beiden Gruppen ist wohl entspannter zurück? Und jetzt komm nicht mit "Is ja sonst keiner", das ist das Problem des CHEFS wenn der keine Vertretung organisiert. DAFÜR bekommt der eben auch mehr Geld um das zu tun. Hat der das nich - joar, dann kann der ja Support machen. Ich habe z.B. vorhin im Office auch wieder einen Anfall von preventivem Alzeimer bekommen - ich wusste vorher das ich mein Telefon leider beim Rausgehen vergessen werde. Mails die kommen werden beantwortet mit "sorry, bin nich da, mails werden nich gelesen sondern gelöscht - bitte an den xyz wenden". Und - man mag es kaum glauben - ich gucke raus und die Welt ist bisher nicht untergegangen... Scheint also zu klappen...
Mitglied: Milord
Milord 31.05.2019 aktualisiert um 08:08:59 Uhr
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Vielleicht nochmal lesen @DennisWeber .
Er bekommt zu seinem Gehalt zusätzlich die 1080€ für die Bereitschaft.

@aka2011 In der Elternzeit und im Urlaub würde ich auch nicht ans Handy gehen. Selbst wenn, würde ich dann sowas sagen wie "Gucke ich mir an, sobald ich in 5-6 Stunden wieder zuhause bin".
Vielleicht merkt der Chef dann wie blöd sein Plan eigentlich war.
Mitglied: bauinformatiker
bauinformatiker 31.05.2019 um 12:03:04 Uhr
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Hallo aka2011

ich wollte nur betonen, was du dir mit permanenter Rufbereitschaft antust. Du hast quasi elektronische Fußfesseln, weitere Ausflüge oder Besuche sind nicht möglich. Feiern mit Alkohol oder einfach mal Handy zu Hause / im Auto liegen lassen ist nicht mehr.

Scheidung vorprogrammiert face-wink
Mitglied: GrueneSosseMitSpeck
GrueneSosseMitSpeck 12.06.2019 aktualisiert um 16:01:35 Uhr
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Nirgends wird mehr beschi**en wie bei Rufbereitschaften.

Beim Betrieb eines Bekannten hatten die mal mit einem Kunden 3 Jahre lang so eine 24/7 Bereitschaftsregelung... der Kunde in Norwegen hat umgerechnet 100.000 Euro pro Jahr bezahlt, entlohnt wurde die Rufbereitschaft mit 75 Euro pro Woche und das haben sich dann am Ende 4 Leute geteilt. Da aber auch der Bereitschaftsdienst niemand von der Stammbelegschaft nachts aus dem Bett klingeln konnte hat dann am Ende der Auftraggeber das als wertlos betrachtet und eingestellt.

Nach dem letzten EUGH Urteil zum Thema Rufbereitschaften könnte man sowas heute auch nicht mehr machen... demnach wird sowas 50% des tariflichen STundensatzes vergolten und es sind Ruhezeiten zwingend einzuhalten. So Dinger wie 8 stunden Arbeit und danach noch 16 Stunden Rufbereitschaft sind schlichtweg illegal.

edit Zitat Arbeitszeitgesetz

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). ... Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen.

Macht also maximal 5 Stunden Bereitschaft weil man sonst wegen "Inanspruchnahme" die Ruhezeit nicht mehr einhalten kann. In dem letzten EUGH Urteil werden bestimmte Formen der Rufbereitschaft wie 50% Arbeitszeit gerechnet was also bei strengster Auslegung 4 Stunden Rufbereitscahft ermöglicht, und je nach Strenge der Auslegung gibts auch noch die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche in Deutschland oder 60 Stunden in Österreich, die nicht überschritten werden dürfen.