Richtige Desktop-Auflösung beim Start erzwingen
Hallo Alle Unterstützer,
wir haben ein Raum mit 30 Rechner. Alle Rechner und Monitore sind identisch, das Betriebssystem ist Windows 7 Pro, alle Rechner haben die gleiche Einstellungen , aber beim Start haben einige Rechner statt die standard voreingestellte Auflösung 1280x800 die Auflösung 1920x1080. Wie kann ich die Rechner mit der Auflösung 1280x800 automatisch beim Start erzwingen?
Viele Grüße
tomati
wir haben ein Raum mit 30 Rechner. Alle Rechner und Monitore sind identisch, das Betriebssystem ist Windows 7 Pro, alle Rechner haben die gleiche Einstellungen , aber beim Start haben einige Rechner statt die standard voreingestellte Auflösung 1280x800 die Auflösung 1920x1080. Wie kann ich die Rechner mit der Auflösung 1280x800 automatisch beim Start erzwingen?
Viele Grüße
tomati
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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 12:03 Uhr
10 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin moin ,
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
Zu deinem Problem , könnte das hier helfen.
https://www.majorgeeks.com/files/details/setres.html
Gruss
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
Zu deinem Problem , könnte das hier helfen.
https://www.majorgeeks.com/files/details/setres.html
Gruss
Zitat von @itisnapanto:
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
Ich vermute Mal, weil das Bild dann "größer" ist. ¯\_(ツ)_/¯
Zitat von @ipzipzap:
Ich vermute Mal, weil das Bild dann "größer" ist. ¯\_(ツ)_/¯
Zitat von @itisnapanto:
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
die offensichtlich richtige Auflösung scheint ja die 1920x1080 sein . Warum willst dann eine andere haben ?
Ich vermute Mal, weil das Bild dann "größer" ist. ¯\_(ツ)_/¯
Für das gibt's Zoom.
Ja, aber damit kommt auch nicht jede Anwendung klar.
IMHO sollte man dann mit der Skalierung statt der Auflösung arbeiten.
Die Auflösung sollte eigentlich immer auf dem höchsten Wert sein den der Monitor ausgeben kann.
Sonst erhält man fast immer verschwommenen Augenkrebs (oder grundlegend zumindest eine schlechtere Qualität) weil der Monitor mit einem krummen Wert hochskalieren muss. Das bedeutet immer einen Qualitätsverlust.
Einzig bei einer exakten Skalierung um den Faktor 4 (doppelt so breit und doppelt so hoch) wie es z.B. zwischen FullHD und 4K der Fall ist, tritt dieser Effekt nicht auf.
Leider ist aber die Skalierung von Windows 7 von der Usability noch nicht so wirklich das Gelbe vom Ei.
Wirklich gut ist die erst seit Windows 10 Creators Update.
Hier ist aber eine Anleitung wie man trotzdem auch bei Windows 7 ganz gute Resultate erzielen kann.
https://www.4kmonitor.net/skalieren/
Die Auflösung sollte eigentlich immer auf dem höchsten Wert sein den der Monitor ausgeben kann.
Sonst erhält man fast immer verschwommenen Augenkrebs (oder grundlegend zumindest eine schlechtere Qualität) weil der Monitor mit einem krummen Wert hochskalieren muss. Das bedeutet immer einen Qualitätsverlust.
Einzig bei einer exakten Skalierung um den Faktor 4 (doppelt so breit und doppelt so hoch) wie es z.B. zwischen FullHD und 4K der Fall ist, tritt dieser Effekt nicht auf.
Leider ist aber die Skalierung von Windows 7 von der Usability noch nicht so wirklich das Gelbe vom Ei.
Wirklich gut ist die erst seit Windows 10 Creators Update.
Hier ist aber eine Anleitung wie man trotzdem auch bei Windows 7 ganz gute Resultate erzielen kann.
https://www.4kmonitor.net/skalieren/
Sag deinem Gruppenleiter lieber mal, dass sein "Wunsch" dem du entsprechen sollst mit großer Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung ist und er diese Schnappsidee lieber lassen sollte.
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Ziffer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. Dabei werden keine Vorgaben an die Auflösungseinstellung der Monitore gemacht.
Auf einem Monitor der 1920x1080 darstellen kann die Auflösung 1280x800 zu verwenden kann man IMHO nicht mehr als "scharf und deutlich" bezeichnen.
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Ziffer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. Dabei werden keine Vorgaben an die Auflösungseinstellung der Monitore gemacht.
Auf einem Monitor der 1920x1080 darstellen kann die Auflösung 1280x800 zu verwenden kann man IMHO nicht mehr als "scharf und deutlich" bezeichnen.