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IP-Adresse Verfolgung nach sieben Tagen nicht mehr möglich

Soweit ich informiert bin speichert mein Provider meine IP-Adresse
nur 7 Tage. Oder zumindest die IP-Adresse die er für mich Vergeben hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wenn jemand eine Straftat begeht, kann
ihn dann nach 7 Tage niemand mehr zurückverfolgen? Oder welche
Daten speichern dann die Firmen ab, die regelmäßig Daten beim
Surfen ziehen? Sind diese dann nach 7 Tagen nicht mehr auf eine
Person spezifizierbar? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?

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Printed on: April 19, 2024 at 16:04 o'clock

Member: transocean
transocean Jan 10, 2016 updated at 08:40:40 (UTC)
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Moin,

die vor dem PC sitzende, eventuell gerade eine Straftat begehende Person, betrifft das Speichern der IP erstmal nicht.
Es ist in der Regel immer der Inhaber des Anschlusses, der den Ärger bekommt.

Gruß

Uwe

Edit:

Hier ist das am Beispile Filesharing gut erklärt: http://www.abmahnungwegenfilesharing.de/wie-wurde-ich-beim-illegalen-up ...
Member: StefanKittel
StefanKittel Jan 10, 2016 at 09:15:19 (UTC)
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Moin,

hat sich das nicht durch das neue IT-SIcherheitsgesetz auf 60 Tage geändert?

Ich würde nie davon ausgehen, dass diese Angaben welche die Providern nennen korrekt sind.
Sehr wahrscheinlich werden die Daten sehr vieln länger gespeichert und genutzt. Aber halt nicht offiziell.

Aber die Rechteverfolger sind schnell.
Wenn diese einen Verstoß, z.B. beim Filesharing bemerken, stellen die sofort einen Eil-Antrag beim Provider und ab da werden die Daten für diese IP nicht mehr gelöscht.

Und Ja, nur der Provider kann die IP und den Anschlussinhaber zusammenbringen.
Alle anderen können die IP nur mit dem Provider und vieleicht einer GPS-Ortung auf eine Stadt eingrenzen.

Und die pösen Puben nutzen ja eh VPNs im Ausland.

Viele Grüße

Stefan
Member: Anna24
Anna24 Jan 10, 2016 at 11:34:17 (UTC)
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Ja da hast du recht. Aber das sehe ich als separates Thema. Mir geht es zunächst mal um die Datenspeicherung der Provider. Und auch zugleich um Datenschutz
Member: AndiEoh
AndiEoh Jan 10, 2016 at 12:36:20 (UTC)
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Hallo,

falls dein Zugangsprovider die Zuordnung Anschluss->IP Adresse tatsächlich nur 7 Tage speichert kann er nach diesen 7 Tagen keine Auskunft mehr zu dieser Nutzung geben. Allerdings lässt sich eine genauere Zuordnung bei sämtlichen Diensten die eine Anmeldung erfordern (Facebook, Google+ etc.) erreichen, da diese sich auf den tatsächlichen "Nutzer" beziehen der den Anschluss nutzt. Wie lange dort gespeichert wird ist sehr unterschiedlich. Generell lässt sich sagen das sich die Nutzung einer IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eigentlich immer recht genau ermitteln lässt solange man Zugriff auf die entsprechenden Protokolle der Diensteanbieter hat. Der Zugangsprovider ist nur die erste offensichtliche Anlaufstelle.

Gruß

Andi
Member: C.R.S.
C.R.S. Jan 10, 2016 at 18:29:54 (UTC)
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Die IP-Bestandsdatenzuordnung wird innerhalb der Vorratsdatenspeicherung 10 Wochen lang gespeichert.
Daher ist zu unterscheiden zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, in deren Rahmen der Zugriff auf VDS-Daten erlaubt ist, und anderer Strafverfolgung/Gefahrenabwehr bzw. zivilrechtlichen Auskunftsersuchen, die auf die individuelle Speicherung nach Ermessen des Providers verwiesen bleiben, also dann z.B. nur 7 Tage.

Grüße
Richard
Member: Anna24
Anna24 Jan 12, 2016 at 13:04:18 (UTC)
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Meinst du bei der Anmeldung bei Facebook ist eine Zuordnung möglich, weil ich die Daten Eingebe. Oder ist es tatsächlich der Fall, dass die Facebook und Co meine IP-Adresse speichern?
Member: muftypeter
Solution muftypeter Mar 11, 2016 at 10:33:31 (UTC)
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Hallo,
...Oder ist es tatsächlich der Fall, dass die Facebook und Co meine IP-Adresse speichern?...
Der ist gut!

Ich gehe noch von GPS-Koordinate, Art des Gerätes... aus.

Grüße Peter
Member: Anna24
Anna24 Mar 11, 2016 at 10:55:48 (UTC)
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Laut deutschen Datenschutzgesetz müssten Sie die Daten zumindest entpersonalisieren. So kenne ich das auch von Marketing bzw. Marktforschungsunternehmen. Kundenprofile sind hier auch dem deutschen Datenschutzgesetz unterlegen. Und wenn IP-Adressen regelmäßig neu zugewiesen werden, dann gestaltet es sich für die Firmen schwierig. Zumal Sie die Daten auch so nicht abspeichern können. Zumindest nicht über so einen langen Zeitraum. Wenn Sie dies doch tun, wäre es wichtig zu wissen, was genau sie abspeichern und welche Schlupflöcher sie nutzen. Ich bitte im weiteren Verlauf um fachkundige Antworten.