greatmgm
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Außerordentliches Kündigungsrecht wenn am neuen Standort Leistung nicht erbracht werden kann

Hallo zusammen,

ich hoffe ich liege in der Kategorie ungefähr richtig ;).

Folgendes Problem:
Ich habe an meinem bisherigen Standort einen VDSL mit Telefonie und einen SDSL5, beides über die ecotel.
Im Oktober wollte ich bei der ecotel vorzeitig kündigen, da der neue Vermieter einen Telekomanschluß anbietet.
Die Kündigung wurde seitens der ecotel abgeschmettert mit der Begründung:

Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich wenn die ecotel am neuen Standort diese Leistung nicht mehr anbieten kann.

Anbieten können sie einen VDSL mit Telefonie + SDSL10.

Also habe ich im November den Umzug in Auftrag gegeben, weil SDSL10 klingt ja auch schon mal "schnaffte".

Heute steht der Techniker bei mir am neuen Standort und legt den VDSLer auf, auf die Frage wo ich denn mein ecotel Modem
an den SDSL anschließen kann, kommt als Reaktion "Sie haben keinen SDSLer hier"

Wie?

Ja wir können zwar anbieten, aber sind keine Ports mehr frei, es gibt also keinen SDSL und ecotel wäre im Recht, weil die ecotel
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.

Ich würde mich ja jetzt immer noch auf das außerordentliche Kündigungsrecht beziehen wollen um komplett von der ecotel
wegzukommen.

Habe ich eine Chance ?

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 18:03 Uhr

Mitglied: SlainteMhath
SlainteMhath 05.12.2018 um 11:52:33 Uhr
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Moin,

Habe ich eine Chance ?
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin - aber warum versuchst du's nicht einfach? Nach meinem Dafürhalten könntest du Erfolg haben.

lg,
Slainte
Mitglied: ashnod
ashnod 05.12.2018 um 11:57:10 Uhr
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Moin ...

Zitat von @SlainteMhath:
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin - aber warum versuchst du's nicht einfach? Nach meinem Dafürhalten könntest du Erfolg haben.

Sehe ich auch so ... vermutlich wird es wie üblich aber vorab die Gelegenheit zur Nachbesserung geben mössen ... auch ohne Gewähr face-wink

VG
Mitglied: Kraemer
Kraemer 05.12.2018 um 11:57:45 Uhr
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Zitat von @greatmgm:
Habe ich eine Chance ?
hättest du gehabt: Früh genug kündigen.
Nach meinem dafürhalten bleibt dir nur eine ordentliche Kündigung.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 05.12.2018 um 12:04:31 Uhr
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VDSL mit Telefonie + SDSL10.

Was wurde denn abgeschlossen?
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 05.12.2018 um 12:25:41 Uhr
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Moin,


Kommt auf Deinen Vertrag an:

Sind es zwei einzelne verträge? dann kommst Du aus VDSl nicht raus.

Ist es ein gemeinsamer Vertrag? dann könntest Du komplett rauskommen, wenn SDSL nicht geschaltet werden kann.

Bei SDSL solltlest mit Du Frist setzen und die Kündigung aussprechen wenn sie die frist nciht einhalten.

Ob das in deinem fall aber alles funktioniert, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

lks
Mitglied: Kraemer
Kraemer 05.12.2018 um 12:32:22 Uhr
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Mitglied: St-Andreas
St-Andreas 05.12.2018 um 13:16:53 Uhr
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https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Form01Beschwerde/Fachanfrag ...

Alten Vertrag, neuen Vertrag, Ablehnung der ersten Kündigung mit Begründung, Statement das Leistung auch am neuen Standort geliefert werden kann dazu packen.
Mitglied: Dilbert-MD
Dilbert-MD 06.12.2018 um 08:41:28 Uhr
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Zitat von @greatmgm:

Ja wir können zwar anbieten, aber sind keine Ports mehr frei, es gibt also keinen SDSL und ecotel wäre im Recht, weil die ecotel
das auch erst von der Telekom gesagt kriegt, wenn der Auftrag ausgelöst wird.

Warum der Anbieter die vertragliche/beauftragte Leistung nicht erbringen kann ist nicht Dein Problem.
(hätte der Anbieter vor dem Versand der Auftragsbestätigung prüfen müssensollenkönnen)

M.p.M.n. hätte ich auch gesagt: Aufforderung zur Erbringung der vertraglichen Leistung mit Fristsetzung.
Stand in der Auftragsbestätigung ein Termin für die Einrichtung/Freischaltung?
Wenn ja, dann hat der Anbieter diesen festgesetzt unter Berücksichtigung seiner Kapazitäten und der Zuarbeit von Dritten - kann sich also nicht mehr mit "... wir warten noch auf die Telekom ..." herausreden. Gefühlt würde ich sagen Fristsetzung von 4 Wochen bis 2 Wochen sollte reichen.

Bitte auch noch mal prüfen, ob die genannten TKG-Paragrafen zutreffen (Verbrauchervertrag vs. gewerblich).

Gruß
Mitglied: greatmgm
greatmgm 10.12.2018 um 14:43:20 Uhr
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Sry das ich mich erst jetzt melde, war gerade in obengenannter causa unterwegs und bin erst jetzt wieder im Büro.
Also wir werden einen Anwalt einschalten, das Hauptärgernis ist, das die ecotel seit dem 13.November 2018 Bescheid wusste und
sie haben uns am 5.12. ins offene Messer laufen lassen. Ich konnte zwar noch ein Telekom DLAN 10 auslösen aber
ob der dieses Jahr noch kommt ist fraglich.

Der alte Vertrag waren 2 (Telefonie und SDSL5) der neue ist nur noch einer (Telefonie über VDSL mit SipTrunk und SDSL10)
Aus dem Telefonie versuche wir auch rauszukommen, wie sich jetzt erst herausstellt, kann unser Rufnummernblock erst zum
25.01.2019 ! an den neuen Standort ziehen (innerhalb der selben Vorwahl, wäre bei der Telekom undenkbar), auch das wusste die ecotel seit dem 13.11.2018 hat es aber nicht für nötig gehalten uns zu informieren.

Jetzt halten wir uns mit Handys über Wasser.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 10.12.2018 um 15:02:37 Uhr
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Zitat von @greatmgm:

Jetzt halten wir uns mit Handys über Wasser.

Ich würde denen das anwaltliche Messer an die Kehle setzen und auf eine "gütliche" Einigung drängen: Ihr dürft aus dem Vertrag und sie sparen sich die Schadensersatzklage.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 10.12.2018 um 15:32:35 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @greatmgm:

Jetzt halten wir uns mit Handys über Wasser.

Ich würde denen das anwaltliche Messer an die Kehle setzen und auf eine "gütliche" Einigung drängen: Ihr dürft aus dem Vertrag und sie sparen sich die Schadensersatzklage.

lks
Aufpassen, das kann auch ein Schuss ins Knie werden, wenn das Vertragsmanagement nur ein wenig geschlampt hat...