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Anrufweiterschaltung bei Umzug in anderen Vorwahlenbereich (Freitagsfrage)

Mahlzeit zusammen!

Ich habe hier eine Situation, die mir nicht so ganz in den Kopf will.
Außenstelle von uns zieht in einen anderen Ort (Zusammenlegung von Standorten).
Dazu brauch ich eine Anrufweiterschaltung des kompletten Anschlusses auf den Anschluss in den anderen Standort.
Grundsätzlich kein Problem.

Aber: der Standort der weg muss, ist zum 30.06. gekündigt. Da müssen wir raus.
Gleichzeitig wird aber die Umstellung von ISDN auf IP fällig.
Knackpunkt: die Umstellung muss noch erfolgen, BEVOR der Standort verlassen wird.
Ansonsten bekämen wir keinen Anschluss mehr.
Aber auch das ist bereits ein Graubereich, da die Telekom bereits weiß, dass wir da nicht mehr vor Ort sind.

Ich glaube auch, dass die BNetzA, da einen Riegel vorgschoben hat, dass man nur dann einen Anschluss erhält, wenn man tatsächlich physisch vor Ort ist.
Grundsätzlich ist das ja auch richtig und begrüßenswert.
In meinem Fall wäre das aber notwendig, ist aber nicht erlaubt. Und auch die Telekom bietet da keine "Umzugslösung" an.
Es ist ja jetzt schon so, dass man notgedrungen einen eigentlich nicht mehr notwendigen Anschluss braucht.

Klar: die Kunden sollen einfach die neue Nummer wählen, die ja per Brief raus ist und auch auf allen Rechnungen und auf der Homepage so angegeben ist.
Nur man kennt die Kunden ja. Und es gibt nix schlimmeres, als ein Anruf bei einer Nummer, die man schon immer kennt, bei der es dann heißt: diese Nummer ist uns nicht bekannt.
Von daher: saurere Apfel -> der Anschluss muss erhalten bleiben und weitergeschaltet werden.

Gibt es hier eine Lösung? Ich denke nein.
Außer wahrscheinlich den Vertrag mit der Telekom (bzw. dem jeweiligen Anbieter) ganz kurz vor dem Umzugstermin zu verlängern.

Ach ja....keine Ahnung, ob ich hier im richtigen Thema bin.

h.

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 10:03 Uhr

Mitglied: maxblank
maxblank 21.06.2019 um 09:54:28 Uhr
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Hallo,

zum einen bist du sehr zeitig an, wenn die Sache bis zum 30.06. über die Bühne gehen soll.

Was sagt denn dein Key Account Manager von der Telekom dazu?

Im Bereich der BNetzA bin ich ganz bei dir, wenn die das spitz kriegen, kann es ein Bussgeld geben.

Wie sieht es für den Übergang mit einer 0800er Nummer aus, bis sich die neue Nummer bei den Kunden "durchgesetzt" hat?

Gruß
maxblank
Mitglied: tikayevent
Lösung tikayevent 21.06.2019 um 09:58:26 Uhr
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Migriere den Anschluss zu einem Anbieter, die SIP-Telefonzugänge ohne physikalische Internetanschlüsse anbieten. Also Sipgate, Easybell oder so. Da läuft nur zur Konteneröffnung die Verifizierung und dann ist alles egal. Ich hab heute noch Zugänge, die auf meinen Vater laufen, obwohl der seit etlichen Jahren Untertage ist.

Die Rufnummern dann einfach als Weiterleitung betreiben oder zusätzlich auf der Telefonanlage laufen lassen, vielleicht mit Ansage vor Melden, dass es eine alte Rufnummer ist.

Nicht sauber, aber funktioniert.
Mitglied: 127132
127132 21.06.2019 um 10:23:24 Uhr
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Zitat von @tikayevent:

Migriere den Anschluss zu einem Anbieter, die SIP-Telefonzugänge ohne physikalische Internetanschlüsse anbieten.

Das hört sich tatsächlich gut an. Ist jetzt in meinem Fall ja bereits zu spät. Muss ich auf jeden Fall für etwaige andere Standortwechsel (man hat die ja nicht laufend) im Hinterkopf behalten.


Zitat von @maxblank:

Wie sieht es für den Übergang mit einer 0800er Nummer aus, bis sich die neue Nummer bei den Kunden "durchgesetzt" hat?
Ist keine Option. Es geht ja eben darum, dass es eine neue Telefonnummer ist. Ob die jetzt (bei fast allen) über die Flatrate kostenlos ist oder über eine 0800er-Nummer ist eher egal.

Mit dem Vertriebsfuzzi der Telekom war das ja schon lange so geplant (eben der Graubereich). Mir kam das erst so richtig aufs Tapet, weil da urplötzlich eine andere Telekom-Mitarbeiterin mitmischt, die da nach Anweisung handeln wollte (sprich: is so nicht).
Weil ich dachte ja in meinem jugendlichen Leichtsinn: Vertrag läuft noch fast zwei Jahre dann und ist sowieso nur im Netz geroutet und wird dann einfach an den Anschluss am neuen Standort gehängt.

Knackpunkt scheint ja jetzt nur die zeitnahe bis zeitgleiche Umstellung von ISDN auf IP zu sein.
Mitglied: Dilbert-MD
Dilbert-MD 21.06.2019 um 12:55:20 Uhr
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wenn man umzieht und einen Anschluss kündigt, muss man i.d.R. noch bis Ende der Vertragslaufzeit die Grundgebühr weiterzahlen, auch wenn in der Mietwohnung schon der Nachmieter wohnt. Oft hat dieser Schwierigkeiten, seinen Anschluss freischalten zu lassen, weil ja der Vorgängeranschluss noch aktiv ist und nicht genug leitungen/Ports vorhanden sind.
In dieser Zeit müsste doch eine Rufumleitung / AWS möglich sein. Am besten eine AWS einrichten, da diese schon im "Amt" vollzogen wird und keine TK-Anlage / Router benötigt.
D.h.: solange der Vertrag noch läuft und die Grundgebühr bezahlt wird, sollte eine AWS möglich sein. Wenn Ihr Glück habt, und die Umstellung auf IP vor dem 30. 06. erfolgt und damit ein neuer Vertrag beginnt, kann der noch 2 Jahre laufen.

Gruß
Mitglied: KowaKowalski
KowaKowalski 21.06.2019 um 16:53:02 Uhr
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Hi H.,

wende Dich an Euren "Service Delivery Manager" der beauftragt eine AWS für die Übergangszeit für Euch.

mfg und viel Glück
kowa
Mitglied: LordGurke
LordGurke 21.06.2019 um 21:15:53 Uhr
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Legal ist das, was du vorhast, nicht möglich.
Die BNetzA hat, wie du schon erwähnst, eindeutige Zuteilungsregeln für Rufnummern - und auch Vorgaben, was bei einem Umzug in einen anderen Ortsnetzbereich passieren soll.

Diese sogenannten "Rufnummern mit Ortsnetzbezug" dürfen nur dann vom Anbieter geschaltet werden, wenn dieser Ortsnetzbezug sichergestellt ist.
Ob dieser Anbieter da wirklich einen Anschluss hinsetzen will oder ob es ein reiner VoIP-Provider ohne eigene Leitungen ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Auch wenn ihr die Rufnummern portiert, muss der neue Provider diese Nummern sofort abschalten, wenn dieser Ortsnetzbezug nicht mehr gegeben ist.

Diese Regeln sind hier auf Seite 3 nachzulesen - und an diese Regeln halten sich nach meiner Erfahrung eigentlich alle Provider, denn die BNetzA wird das irgendwann mitbekommen, wenn diese Regelungen systematisch missachtet werden und das wird dann nicht nur teuer sondern auch relativ peinlich und aufwendig für den Provider.
Was diese Provider erwartet, ist ab Seite 4 in Schriftform fixiert face-wink


Wenn das eine dauerhaftere Lösung von mehreren Monaten oder länger sein soll:

Falls ihr jemanden habt, der in diesem ONB wohnt, könnte man in einem Stunt die Rufnummern zu einem VoIP-Provider portieren und dann dort den Anschluss auf die Anschrift dieser Person umschreiben lassen (nur in dieser Reihenfolge, sonst klappt die Portierung nicht).
Allerdings sind das dann nicht mehr eure Rufnummern sondern diese Person ist dann materiell der Rufnummerninhaber - es sollte also nicht unbedingt der Praktikant sein sondern möglichst ein Geschäftsführer face-wink
Selbst das ist aber schon gräulich, denn der Rufnummerninhaber nimmt damit quasi eine Unterzuteilung für Dritte vor, was (welch Überraschung) ebenfalls nicht erlaubt wäre.

Alternativ kann man die Zuteilungsregeln aber auch andersherum ausreizen: Denn der Ortsnetzbezug wird ebenfalls sichergestellt wenn - tadaaa - an der Stelle ein "Netzzugang" liegt. Das wäre sogar ohne große Graubereiche möglich, wenn ihr jemanden in diesem Ortsnetzbereich habt, der euch eine TAE-Dose zur Verfügung stellen kann und wo - z.B. die Telekom - euren neuen VoIP-Anschluss aufschalten könnte.
Die VoIP-Rufnummern könnt ihr dann einfach auf einem anderen Telekom-Zugang nutzen, an der TAE muss eigentlich nichts angeschlossen sein.
Aber auch hier müsste die TAE-Dose irgendwo sein, wo ihr ein gewisses Vertrauen habt, denn immerhin liegt da ein Anschluss der in eurem Namen für Unsinn missbraucht werden könnte face-wink

Es wäre dennoch aber natürlich ratsam, bereits JETZT bei jedem eingehenden Anruf auf der alten Rufnummer eine Ansage einzuspielen, dass bitte die neue Rufnummer gewählt werden soll.