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Alexa und Echo im (W)LAN

Hallo an das Forum,

heute habe ich mich um Alexa Echo & Co. kümmern müssen.
Habe ein Kunden (W)LAN (Wohnheim) in dem lokale Benutzer Alexa und Echo einsetzten.
Jetzt ist mir mitgeteilt worden, die Videovariante läuft nicht, und ich sollte die Firewall dafür "öffnen".

Wer kann/mag denn von seinen Erfahrungen damit berichten?
Ich tue mich schwer damit dafür noch was extra einzurichten / zu öffnen...

Danke für Eure Rückmeldung

Jörg

Content-Key: 390311

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 16:03 Uhr

Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 22.10.2018 um 15:30:46 Uhr
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Hallo Jörg,

was sollen wir dazu an Erfahrungen berichten, entweder die Policy lässt das zu, oder eben nicht.

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201973870

VG
Mitglied: aqui
aqui 22.10.2018 um 15:38:15 Uhr
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Und wenn deinen Kunden ihre Privatspäre vollkommen egal ist und sie sich freiwillig akustisch ausspionieren lassen wollen auch wenns mal "intim" wird ist das ja deren freie Entscheidung !
Nur zu kann man da nur sagen und die Firewall aufmachen !
Mitglied: jocologne
jocologne 22.10.2018 um 15:51:47 Uhr
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Hi VG,

das habe ich auch schon gefunden, danke.

Jörg
Mitglied: jocologne
jocologne 22.10.2018 um 15:55:18 Uhr
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Hi aqui,

Begeistert bin ich nicht von der Entwicklung. Das muss aber die Leitung entscheiden und ich habe schon meine Bedenken angemeldet.
Zudem, wenn sich das rumspricht, dann werden es mehr von diesen Geräten.

Mittelfristig muss es lokal ein "Gäste"(W)LAN geben...
...was die dann mit der Technik in Ihrem Rech machen, darf gern jeder selbst entscheiden

Jörg
Mitglied: erikro
erikro 22.10.2018 um 16:30:52 Uhr
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Moin,

Zitat von @jocologne:
Mittelfristig muss es lokal ein "Gäste"(W)LAN geben...
...was die dann mit der Technik in Ihrem Rech machen, darf gern jeder selbst entscheiden

Aus "Wohnheim" und dieser Bemerkung schließe ich, dass die Bewohner über dasselbe Netz verbunden sind wie die Verwaltung. Wenn das richtig ist, dann braucht Ihr schon aus ganz anderen Gründen ein getrenntes (W)LAN für die Bewohner.

Liebe Grüße

Erik
Mitglied: jocologne
jocologne 22.10.2018 um 16:54:42 Uhr
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JA, so sehe ich das auch.
Das wird dann die Chance das zu empfehlen...
Mitglied: maretz
maretz 23.10.2018 um 06:53:23 Uhr
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Moin,

der Kunde möchte das die Geräte aktiv sind. Du kannst dem ja deine Bedenken mitteilen, aber du kennst den Satz "Wer zahlt bestimmt was gespielt wird"?!? Schön das du dich damit schwer tust, aber es ist das Netz des Kunden. Wenn der nach deinen Bedenken immer noch sagt "mach halt" was hilft es dann wenn du hier 200 andere Meinungen hast?!? Wenn du das ändern möchtest steht es dir ja jederzeit frei die Firma des Kunden zu Kaufen....

Sorry, ich finde es immer wieder faszinierend wenn Dienstleister meinen die dürfen jetzt bestimmen... Und dann wundern sich die DL's wenn man als Kunde sagt "Gib mir jetzt die Passwörter, ich will das notfalls selbst machen können weil mir die Zeit fehlt das immer auszudiskutieren".
Mitglied: Penny.Cilin
Penny.Cilin 23.10.2018 um 08:51:38 Uhr
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Zitat von @maretz:

Moin,

der Kunde möchte das die Geräte aktiv sind. Du kannst dem ja deine Bedenken mitteilen, aber du kennst den Satz "Wer zahlt bestimmt was gespielt wird"?!? Schön das du dich damit schwer tust, aber es ist das Netz des Kunden. Wenn der nach deinen Bedenken immer noch sagt "mach halt" was hilft es dann wenn du hier 200 andere Meinungen hast?!? Wenn du das ändern möchtest steht es dir ja jederzeit frei die Firma des Kunden zu Kaufen....
Auf der einen Seite geben ich den Beitragsersteller recht, wenn er seine Bedenken verkündet. Wenn der Kunde es trotzdem will, dann macht man eine schriftliche Vereinbarung, dass der Dienstleister auf die Gefahren hingewiesen hat. Das wird von beiden unterschrieben und gut iss.

Sorry, ich finde es immer wieder faszinierend wenn Dienstleister meinen die dürfen jetzt bestimmen... Und dann wundern sich die DL's wenn man als Kunde sagt "Gib mir jetzt die Passwörter, ich will das notfalls selbst machen können weil mir die Zeit fehlt das immer auszudiskutieren".
Nun dazu kann man stehen wie man will. ich sehe mich auch als Dienstleister und weise trotzdem auf die Gefahren hin. Wenn der Kunde es trotzdem will, dann soll er es mr auch schriftlich bestätigen. Nicht das der Kunde dann später behauptet, man hätte ihn nicht auf die Gefahren hingewiesen.

Leider schon oft genug erlebt.

Gruss Penny.
Mitglied: Dilbert-MD
Dilbert-MD 23.10.2018 um 10:24:36 Uhr
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Zitat von @Penny.Cilin:
Nun dazu kann man stehen wie man will. ich sehe mich auch als Dienstleister und weise trotzdem auf die Gefahren hin. Wenn der Kunde es trotzdem will, dann soll er es mr auch schriftlich bestätigen. Nicht das der Kunde dann später behauptet, man hätte ihn nicht auf die Gefahren hingewiesen.
Gruss Penny.

IT-Dienstleister, die Leistungen rund um Internetzugang, Firewall, UTM, Router & Co erbringen sind ja nicht nur Dienstleister, sondern m.M.n. auch Sicherheitsberater quasi mit Football & Biscuit.

Daher ist eine Unterschrift des Kunden auf eine schriftliche Belehrung nur rechtens. Möglicherweise regt diese auch mal zum Nachdenken an. In dem text sollte dann aber nicht stehen. " Auf Kundenwunsch wurde ... eingerichtet / freigegeben ..." sondern erläutert werden, was der Kundenwunsch ist, dass der Kunde über die folgenden Risiken aufgeklärt wurde (Stichpunkte) und dass der Kunde sich den Risiken bewuss ist und den IT Dienstleister dennoch beauftragt, die folgenden Einstellungen vorzunehmen (Stichpunkte).
Wer ganz sicher gehen will, lässt den Kunden einen handschriftlichen Satz schreiben, dass er über die Risiken belehrt wurde und die o.g. Einstellungen trotzdem wünscht.

Letztendlich ist es ähnlich, als wenn an einer maschinentechnischen Anlage eine Sicherheitseinrichtung manipuliert wird.

Gruß
Mitglied: maretz
maretz 24.10.2018 um 05:26:03 Uhr
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Korrekt - als guter Dienstleister sagst du natürlich dem Kunden das es ggf. ein Risiko enthält. DAS steht ausser Frage - dafür wirst du ja sogar bezahlt. Denn der Kunde kauft ja nicht nur jemand der sagt "ich klick mal kurz" sondern eben die Erfahrung! Nur: Wenn der Kunde dann sagt "Ich wills trotzdem so" - dann ist halt irgendwann der Punkt wo der Dienstleister sagen muss: Ok, entweder ich lehne den ganzen Auftrag ab ODER eben es innerlich ggf. Sch.... findet wie es gelöst ist aber es nach genau der Vorgabe umsetzt.