falscher-sperrstatus
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Leasingserver Neuinstallation

Schönen guten Abend Kollegen,

mal eine Frage ins Blaue: Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
(im Rahmen der Kompatibilität).

Freue mich auf eure Beiträge.

Viele Grüße,

Christian

Content-Key: 391946

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 10:03 Uhr

Mitglied: Vision2015
Lösung Vision2015 07.11.2018 um 18:37:30 Uhr
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Moin...
Zitat von @falscher-sperrstatus:

Schönen guten Abend Kollegen,

mal eine Frage ins Blaue: Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
Nein... warum sollte er das verbieten?
in der regel, verbleibt der server ja beim kunden!
(im Rahmen der Kompatibilität).

Freue mich auf eure Beiträge.

Viele Grüße,

Christian
frank
Mitglied: it-fraggle
it-fraggle 07.11.2018 aktualisiert um 19:32:56 Uhr
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Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
Wäre für mich jedenfalls das KO-Ausschlusskriterium. Aber auf die Begründung wäre ich ja mal gespannt. Was sagt er denn?
Mitglied: keine-ahnung
Lösung keine-ahnung 07.11.2018 um 20:03:59 Uhr
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Moin Krischan,
Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
wird auf die Leasingbedingungen ankommen. Wenn der Leasinggeber die Büchse mit einem Windows-Server-OS ausliefert und dafür eine Reaktionsbereitschaft vertraglich garantiert, wird er vermutlich nicht begeistert sein, wenn Du da ein OS/2 raufpressen willst face-smile

LG, Thomas
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 07.11.2018 um 20:13:30 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:

Moin Krischan,
Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
wird auf die Leasingbedingungen ankommen. Wenn der Leasinggeber die Büchse mit einem Windows-Server-OS ausliefert und dafür eine Reaktionsbereitschaft vertraglich garantiert, wird er vermutlich nicht begeistert sein, wenn Du da ein OS/2 raufpressen willst face-smile

LG, Thomas

Bin ich bei dir, dann ist er aber nicht mehr nur Leasinganbieter, sondern auch Service bzw Garantiedienstleister, hat er bzw ist er aber nicht. face-wink

Seh das wie Ihr (@darüber).
Mitglied: St-Andreas
St-Andreas 07.11.2018 um 20:49:36 Uhr
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Guten Abend,

wem wird das denn verboten?
Dem Leasingnehmer oder Dritten?
Und wo wird das Verbot ausgesprochen?

Und vor allem um was für eine Art von Leasingvertrag handelt es sich?
Finanzierungsleasing, Full-Service-leasing oder was anderes?

Gerade bei einem Full-Service Leasing kann ich mir das gut vorstellen.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 07.11.2018 um 20:53:06 Uhr
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Hallo,

a) implizit dem Leasingnehmer
b) offen

Die Art des Leasings wurde schon beschrieben, Finanzierungsleasing.

VG
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 07.11.2018 um 21:04:32 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

mal eine Frage ins Blaue: Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
(im Rahmen der Kompatibilität).


Ist mir zwar noch nicht untergekommen, könnte ich mir aber durchaus vorstellen, je nachdem, ob das System als "Einheit" oder getrennt als Software + Hardware geleased wird.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 07.11.2018 um 21:05:43 Uhr
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Daher frage ich, da mir das bisher auch nicht unterkam. Ich versteh es bei baulichen Änderungen, beispielsweise einer Kotflügelverbreiterung am Leasingwagen. Aber hier macht das kaum Sinn.
Mitglied: Kuemmel
Lösung Kuemmel 07.11.2018 um 21:06:57 Uhr
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Moin,

wir haben mittlerweile 3 Leasinganbieter durch, bei keinem hat das bisher ein Problem dargestellt. Würde mich mal interessieren wer sowas macht?
Name gerne per PN face-smile

Gruß
Kümmel
Mitglied: clSchak
Lösung clSchak 07.11.2018 um 21:36:34 Uhr
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so wie @keine-ahnung es passend beschrieben hat, auf dem Vertrag kommt es an, wenn dort z.B. die Funktion einer bestimmten Software mit im Vertrag enthalten ist können die durchaus darauf bestehen das man den nicht mal neu installiert, da ja dann deren Vertragsbestandteil wegformatiert wird.

Wenn man nur die Hardware least wäre das eher unüblich, bis auf zerstören und verkaufen sollte man damit machen können was man möchte.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 07.11.2018 um 21:49:40 Uhr
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Zitat von @clSchak:

so wie @keine-ahnung es passend beschrieben hat, auf dem Vertrag kommt es an, wenn dort z.B. die Funktion einer bestimmten Software mit im Vertrag enthalten ist können die durchaus darauf bestehen das man den nicht mal neu installiert, da ja dann deren Vertragsbestandteil wegformatiert wird.

Wenn man nur die Hardware least wäre das eher unüblich, bis auf zerstören und verkaufen sollte man damit machen können was man möchte.

Dies ist nicht der Fall.
Mitglied: LordGurke
Lösung LordGurke 08.11.2018 um 01:29:31 Uhr
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Dann frage ich mich, woran der Leasing-Mensch feststellen will, ob das System tatsächlich neuinstalliert wurde, sofern die Lizenz für das OS nicht ebenfalls Leasingbestandteil ist.
Denn wenn das System zurückgegeben wird, passiert das ja entweder ohne Datenträger oder mit genullten Datenträgern face-wink
Und das Leasingunternehmen kann ja schlecht von den Kunden verlangen, dass die darauf gespeicherten Daten nicht gemäß BSI- oder NATO-Standards gelöscht werden...
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.11.2018 aktualisiert um 06:23:33 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Daher frage ich, da mir das bisher auch nicht unterkam. Ich versteh es bei baulichen Änderungen, beispielsweise einer Kotflügelverbreiterung am Leasingwagen. Aber hier macht das kaum Sinn.

Naja:

Könnte natürlich auch sein, daß die wie bei Autos eine Kilometerbegrenzung haben und eine Neuinstallation den Odometer für die Maus killen könnte. face-smile

lks
Mitglied: brammer
Lösung brammer 08.11.2018 um 06:35:00 Uhr
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Hallo,

Würde sich die Leasingfirma nichts ins eigene Fleisch schneiden?
Meistens steht doch in den Bedingungen das man für das patchen und die Sicherheit eigenverantwortlich ist...

Brammer
Mitglied: maretz
Lösung maretz 08.11.2018 um 07:31:06 Uhr
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Höchstens wenn darauf spezial-software läuft... Wobei dann der Hersteller nur gesagt hat das nach einer Neuinstallation ggf. die Software nicht mehr läuft und eben keine Garantie mehr besteht da u.a. Patches auf dem System sind die er natürlich nicht freigegeben hat...
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 um 07:56:37 Uhr
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@LordGurke,

eine Lizenz (Win Server) ist tatsächlich dabei, aber wie du schon sagst, das System muss (alleine wegen der DSGVO) am Ende der Leasinglaufzeit sowieso vom Kunden gelöscht/Radiert und/bzw neuinstalliert werden.

@lks

Ich vermute leider, dass deine Antwort dem Problem am nächsten kommt; absolute Abstraktion vom Technikwissen...

@brammer,
ebenfalls ein guter Ansatz, richtig.

@maretz
Ganz mein Gedanke, dann ist das aber meines Erachtens nach kein pures "Finanzierungsleasing" mehr, sondern geht vmtl in Richtung Serviceleasing, da sind dann Support und Wartung auch drin, darf aber auch abgefragt werden, ist hier absolut nicht der Fall (weder in Hinsicht auf die Software ist dabei etwas Spezial, noch in Hinsicht auf die Services, die beschränken sich auf den Kauf durch den Leasinganbieter und die Bezahlung der Raten durch den LN)

Schonmal Danke für die Antworten!

Christian
Mitglied: goscho
goscho 08.11.2018 um 08:28:42 Uhr
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Schönen guten Abend Kollegen,
Moin
mal eine Frage ins Blaue: Habt Ihr bereits die Erfahrung gemacht/davon gehört, dass ein Leasinganbieter eine Neuinstallation auf einem geleasten Server/System verbietet?
(im Rahmen der Kompatibilität).
Wer spricht mit seinem Leasinganbieter, bevor er eine Neuinstallation eines (geleasten) Servers vornimmt?

Was macht man denn, wenn an dem Leasingsystem das OS unwiederbringlich zerstört ist (HDD-Defekte, Admin hat Stress mit der Frau und mal eben formatiert)?
Ach ja - neuen Server leasen. face-big-smile
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 um 08:33:37 Uhr
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Zitat von @goscho:

Ach ja - neuen Server leasen. face-big-smile

Erfasst. face-wink

Kommunikation kam auf, wegen baulicher Veränderung in späteren Nutzungsszenarien (da versteh ich es zumindest Ansatzweise)
Mitglied: n.o.b.o.d.y
Lösung n.o.b.o.d.y 08.11.2018 um 08:42:40 Uhr
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Moin,

aber der Leasinggeber muss noch mit irgendeiner Vertagsklausel wedeln, wenn er das verbieten will. Lass ihn die doch mal raussuchen.

Kenne das bei HW-Leasing so auch nicht. Da wird am Ende der Laufzeit nur geschaut, ob die HW nocht läuft und im orginal Zustand ist. Wir hatten das grundsätzlich vereinbart, dass wir die Festplatten vor der Rückgabe ausbauen und vernichten.
Mitglied: wiesi200
wiesi200 08.11.2018 um 08:45:05 Uhr
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Zitat von @brammer:

Meistens steht doch in den Bedingungen das man für das patchen und die Sicherheit eigenverantwortlich ist...

Dann wird's aber auch interessant.
Hab irgendwas im Kopf das vor kurzem Lenovo Notebooks durch ein BIOS Update Defekt waren.
Wie sieht es dann damit aus.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 aktualisiert um 08:49:41 Uhr
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Systemgarantie durch Lenovo. ;) Aber das geht über das Thema hinaus. Es geht um non destruktive Tätigkeiten.
Mitglied: itisnapanto
itisnapanto 08.11.2018 um 09:29:07 Uhr
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Moin moin ,

Wir hatten den Fall Anfang des Jahres, wo unsere Unternehmensgruppe eine weitere Firma gekauft hat. Die hatten eben ihre Server samt OS und Service bei einer IT-Bude geleast. Der Vertrag ging soweit , das nicht mal Änderungen am System gemacht werden durften.

Also kommt es beim Leasing immer darauf an , was man da unterschreibt face-smile

Gruss Michael
Mitglied: brammer
brammer 08.11.2018 um 09:30:04 Uhr
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Hallo,

Es geht um non destruktive Tätigkeiten.

Aha... und das nächste Windows UPdate ist nicht destruktiv?
Bist du dir da zu 100% Sicher?

brammer
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 aktualisiert um 09:36:44 Uhr
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Hallo Michael,

sicher, da verhält es sich anders. Ist hier aber nicht der Fall.

VG

@brammer
Max für das OS; nicht für HW, dafür gibt es Backups.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.11.2018 um 09:38:46 Uhr
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Zitat von @itisnapanto:

Die hatten eben ihre Server samt OS und Service bei einer IT-Bude geleast. Der Vertrag ging soweit , das nicht mal Änderungen am System gemacht werden durften.

Naja, wenn man dafür geradestehen muß, daß die Kiste läuft, verlangen einige Dienstleister vom Kunden, daß er sich aus allem Administratoiven "raushält", d.h. telweise sogar keien Admin-Rechte hat. Je nach Kunde kann das wesentlich sein. meine Kuden wissen zum Glück, wie weit sie selbst gehen dürfen, und wann sie mich brauchen.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 um 09:45:27 Uhr
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Auch da bin ich bei dir, LKS, aber ist ein anderer Fall und dementsprechend nicht zu behandeln.
Mitglied: brammer
brammer 08.11.2018 um 10:12:27 Uhr
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Hallo,

@certifiedit.net
und was ist mit dem MS Mikrocode Update ??
das hätte auch die Hardware ruineren könne wenn es das Bios komplett zerhackt hätte...

brammer
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 08.11.2018 um 10:30:14 Uhr
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Zitat von @brammer:

Hallo,

@certifiedit.net
und was ist mit dem MS Mikrocode Update ??
das hätte auch die Hardware ruineren könne wenn es das Bios komplett zerhackt hätte...

brammer

Demnach darf sich ein Kunde also nicht schützen? face-wink